Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Rahmenbedingungen kommunaler Familienpolitik

Familienpolitik und Verwaltungsstrukturen

Für den Verwaltungsapparat einer Kommune stellt sich die Frage, wie und wo das Thema Kommunale Familienpolitik in geeigneter Weise angesiedelt werden kann. Eines gibt es in den Kommunalverwaltungen aber nur sehr selten: Ein Amt für Familien.

 

„Querschnittsthema“ Familie

Mit dem „Querschnittsthema“ Familie sind in der Regel mehrere Ämter in der klassischen Verwaltungsstruktur der Kommunen befasst. Die Zuständigkeiten sind verteilt über Jugendamt, Sozialamt, Schulverwaltungsamt, Kulturamt, Gesundheitsamt – um die wichtigsten zu nennen. Bei einem Vorgang im Bereich kommunaler Familienpolitik müssen deshalb möglicherweise mehr als zehn Ämter eingebunden werden. Für das Thema Familie – genauso wie für andere Querschnittsaufgaben wie „Gender“ oder „Nachhaltigkeit“ – stellt sich damit die Frage, ob andere Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung wichtiger werdender politischer Aufgaben geeigneter erscheinen.

 

„Strukturelle Nichtzuständigkeit“

Die so genannte „strukturelle Nichtzuständigkeit“ ist das klassische Problem aller Querschnittsaufgaben: Gedacht wird vornehmlich in der Logik der jeweiligen Ämter, während die Lösung dazwischen liegender Probleme nicht oder vergleichsweise geringer „belohnt“ wird. Zwar widmen sich die genannten Ämter jeweils Aufgaben, die für die Familien von Belang sind. Möglicherweise stünden die Belange der Familien aber stärker im Fokus des Handelns einer Kommune und ihrer Verwaltung, wenn dieser Anspruch sich auch im Titel einer Verwaltungseinheit niederschlägt. Die öffentliche Signalwirkung, die von einer solchen Neuorganisation ausginge, käme als Effekt hinzu.

 

Spielraum für Veränderungen

In der Gestaltung ihrer Verwaltungsstrukturen sind die Kommunen jedoch nicht gänzlich frei. So ist beispielsweise ein „Jugendamt“ gesetzlich vorgeschrieben. Es wäre nicht zulässig, dieses Amt im Zuge einer Neuorganisation aufzulösen. Knappe finanzielle Mittel engen den Spielraum der Kommunen für Neuorganisationen ebenfalls ein.

 

Klassische Ämtereinteilung

In den Kommunen herrscht heute trotz neuer Steuerungsmodelle vielfach noch die klassische Ämtereinteilung vor, wie sie im Jahr 1979 von der „Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung“ (KGSt, seit 2005: „Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement“) empfohlen wurde. Gute Argumente gegen eine Abkehr von dieser Ämterstruktur sind die Gefahr von Doppelzuständigkeiten bei quer gelagerten Aufgabenbereichen oder Vernachlässigungen einzelner Themen bei breiteren Aufgabenzuschnitten.

 

Alternative Organisationsmodelle

Eine Auseinandersetzung mit Alternativen lohnt sich aber: Die Verwaltungsforschung kennt verschiedene Möglichkeiten ressortübergreifender Koordination, die ein Thema wie „Familie“ im Gesamtgebilde einer Verwaltung anders verankern würde. Die verschiedenen Modelle gehen unterschiedlich weit und statten ein Thema folglich mit unterschiedlich viel Macht aus. Von „starken“ bis „schwachen“ Veränderungen sortiert könnte man aufzählen:

1. Amt für kommunale Familienpolitik

2. Stabsstelle für Familienpolitik

3. Federführung eines Amtes für Aufgaben der Familienpolitik

4. Projektorganisation (befristet)

5. Koordinationsgremien

6. Definition als Querschnittsaufgabe

7. Mehrliniensystem

Diese Möglichkeiten werden im Vertiefungstext "Strategische Ausrichtung der Kommunalverwaltung" genauer vorgestellt.

Erstellungsdatum: 25.09.2007, letzte Aktualisierung am 26.08.2009
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