Familienfreundliche Verwaltung
Kommunale Familienbüros als zentrale Anlaufstellen für Familien
- Was sind kommunale Familienbüros?
- Bestand und Verbreitung Kommunaler Familienbüros
- Aufgaben Kommunaler Familienbüros
- Modelltypen Kommunaler Familienbüros
- Anbindung und Trägerschaft
- Personelle und finanzielle Ressourcen
- Herausforderungen
- Fazit und Perspektiven
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat 2008 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Recherche zu Kommunalen Familienbüros als zentrale Anlaufstellen durchgeführt (Schwanecke 2009: 84). Den konkreten Anlass für die Recherche gab die Empfehlung des Kompetenzzentrums für Familienbezogene Leistungen, monetäre Familienleistungen zu bündeln und zwar in Form „Bürgernaher Familienbüros“ (BMFSFJ 2008: 84). Wir sollten deshalb unter anderem den Fragen nachgehen, wie viele Familienbüros bundesweit bereits existieren, welche Aufgabenfelder diese bearbeiten und welche konzeptionellen Weiterentwicklungsmöglichkeiten insbesondere hinsichtlich eines Antragsmanagements für monetäre Familienleistungen bestehen. Dabei stellte sich gleich zu Beginn heraus, dass – unabhängig von den Empfehlungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – in den letzten zwei bis drei Jahren zahlreiche Familienbüros in Gemeinden, Städten und Landkreisen entstanden sind. Je nach Bundesland und Region haben diese jedoch unterschiedliche thematische Ausrichtungen. Ihnen gemein ist jedoch, dass sie alle als zentrale Anlaufstellen konzipiert wurden und sich inzwischen vielerorts auch erfolgreich zu selbigen entwickelt haben.
Was sind kommunale Familienbüros?
Kommunale Familienbüros – je nach Bundesland und Region auch Familien- und Kinderservicebüros, Familienstützpunkte oder Familieninfobüros genannt – sind Einrichtungen, die als zentrale Anlaufstellen konzipiert wurden, um Familien entsprechend ihrer jeweiligen Bedarfe vor Ort möglichst „aus einer Hand“ zu informieren und zu beraten. Für Familien nehmen sie eine „Lotsenfunktion“ ein, denn sie stellen dabei in den meisten Fällen keine eigenen Angebote – im Sinne von Kursen, Seminaren und Bildungsangeboten – bereit, sondern sie vermitteln lediglich die bestehenden Angebote, wie z.B. die der freien Träger, des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sowie die ihrer Kooperationspartner. Kommunale Familienbüros sind somit auch Schnittstellen zwischen den Familien, der Kommunalverwaltung und Netzwerken (wie z.B. den Lokalen Bündnissen für Familie). Sie schaffen Angebotstransparenz darüber, was vor Ort an Unterstützungsmöglichkeiten für Familien bereits besteht und erfüllen somit die Funktion eines „Schaufensters“ der kommunalen Familienpolitik. Gleichzeitig bietet sich ihnen durch den direkten Kontakt zu den Familien die Chance, deren spezielle Anregungen und Bedarfe vor Ort aufzunehmen, Angebotslücken aufzudecken und somit als „Seismograph“ und Impulsgeber für die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik tätig zu sein.
Auch im Bezug auf monetäre Familienleistungen sind kommunale Familienbüros keine Kasse im Sinne einer Zahlstelle, sondern lediglich Dienstleister, indem sie Beratungen durchführen, Antragsformulare bereitstellen und Leistungsanträge entgegen nehmen (BMFSFJ 2008: 84). Die mit der Berechnung und Bewilligung finanzieller Familienleistungen betrauten Stellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bleiben erhalten, aus Sicht der Familien besteht jedoch nur noch eine einzige Anlaufstelle, nämlich das örtliche Familienbüro. Familien erhalten durch die dort tätigen Fachkräfte einen persönlichen „Lotsen“, der sie zu möglichst allen familienrelevanten Fragen informieren soll und der ihnen so Zeiten und Wege erspart. Dazu gehören Fragen rund um Kindertagesbetreuung und –tagespflege, Erziehung, Bildung und Freizeitmöglichkeiten sowie mindestens eine Erstberatung hinsichtlich finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten.

Bestand und Verbreitung Kommunaler Familienbüros
In einem ersten Aufschlag, die Zahl der Familienbüros bundesweit im Rahmen unserer Recherche zu erfassen, stießen wir auf 254 Familienbüros. Dabei konnten wir allerdings nur Einrichtungen berücksichtigen, auf die sich bis Dezember 2008 Hinweise im Internet finden ließen. Mittlerweile gehen wir davon aus, dass bislang rund 400 Familienbüros in Gemeinden, Städten, Stadtteilen und Landkreisen errichtet worden sind. Alleine die Zahl der von uns erfassten 169 Familienbüros in Niedersachsen ist inzwischen auf 280 angestiegen. Familienbüros existieren bislang in 13 Bundesländern. Sie sind jedoch äußerst ungleich verteilt.
Statistik: Anzahl Familienbüros je Bundesland (Stand 05.12.208) | |
---|---|
Niedersachsen | 169 |
Nordrhein-Westfalen | 36 |
Bayern | 11 |
Hessen | 9 |
Schleswig-Holstein | 7 |
Baden-Würtemberg | 6 |
Rheinland-Pfalz | 4 |
Mecklenburg-Vorpommern | 4 |
Berlin | 3 |
Brandenburg | 2 |
Thüringen | 1 |
Sachsen | 1 |
Hamburg | 1 |
Sachsen-Anhalt | 0 |
Saarland | 0 |
Bremen (und Bremerhaven) | 0 |
Gesamtzahl | 245 |
Den Anstoß zur Errichtung kommunaler Familienbüros geben häufig Landesinitiativen, Modellprojekte und Wettbewerbe. So wurden allein in Niedersachsen in Folge des Landesprogramms „Familien mit Zukunft“ 169 Familienbüros eingerichtet (ebd.). Danach folgen hinsichtlich der Anzahl der Familienbüros Nordrhein-Westfalen (36), Bayern (11), Hessen (9) und Schleswig-Holstein (7). Dabei unterscheiden sich die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Familienbüros häufig je nach Region. In Niedersachsen legen die Familienbüros zum Beispiel einen starken Fokus auf die Kindertagespflege. Sie werben Tagespflegepersonen an, organisieren deren (Weiter)-Qualifizierung, vermitteln diese an Eltern und schaffen teilweise ein Vertretungsnetz. In Schleswig-Holstein wurden Familienbüros hingegen als zentrale Anlaufstellen für die Beratung und das Antragsmanagement für monetäre Familienleistungen errichtet, wie sie auch das Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im BMFSFJ empfiehlt. Jenseits von solchen Landesprogrammen bzw. -modellprojekten gehen die Eröffnungen kommunaler Familienbüros häufig auf die Initiativen von familienpolitisch engagierten Bürgermeistern, Ortsvorstehern und Landräten zurück. Dabei ist es auffällig, dass die Einrichtungen insbesondere dort entstehen, wo kommunale Familienpolitik bereits aktiv mit verschiedenen Instrumenten gestaltet wird. So sind in 71 % der untersuchten Kommunen, in denen ein Familienbüro etabliert wurde, zuvor bereits ein oder mehrere Lokale Bündnisse für Familie gegründet worden. Nicht selten dienen die Familienbüros zugleich auch als Koordinatoren der Lokalen Bündnisse. Familienbüros werden von den Kommunen somit zumeist als ein „Baustein“ der familienpolitischen Gesamtstrategie eingerichtet.
Aufgaben Kommunaler Familienbüros
Primäre Aufgabe von Familienbüros ist es, Familien umfassend über bestehende familienbezogene Angebote zu informieren, zu beraten und diese auch weiter zu vermitteln. Dabei orientieren sie sich am konkreten Bedarf der Familien vor Ort. Je nach Sozialraum kann das Angebotsspektrum deshalb unterschiedlich sein. Wie die untenstehende Grafik verdeutlicht, berät und vermittelt der Großteil der Anlaufstellen Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung bzw. der -tagespflege – ein Bereich, der in der Praxis stark von Familien nachgefragt wird. Auch die Vermittlung von Angeboten der Familienbildung sowie der Erziehungsberatung gehört zum Leistungsspektrum der Familienbüros. Hingegen greifen bislang weniger als 10 Prozent der von uns untersuchten Einrichtungen die Idee des Kompetenzzentrums auf und führen Beratungen zu monetären Leistungen durch.

Um Familien als Lotse zu dienen und ihnen einen Überblick über bestehende Angebote vor Ort zu geben, sind Kommunale Familienbüros darauf angewiesen, sich mit lokalen Partnern zu vernetzen. In der Praxis sind Kooperationen deshalb weit fortgeschritten. Durch diese Vernetzung erhalten Familienbüros jedoch nicht nur Informationen über existierende Angebote bzw. Angebotslücken, sondern sie schaffen auch neue Zugänge zu Familien, indem sie mit Akteuren wie z.B. Schulen, Kitas, Hebammen, Ärztinnen und Ärzte oder auch Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten.
Modelltypen Kommunaler Familienbüros
Die von uns untersuchten Familienbüros unterscheiden sich nicht nur in ihrem konzeptionellen Ansatz, sondern auch hinsichtlich ihrer Trägerschaft, der institutionellen Anbindung, ihrer Zielgruppen und Angebote. Im Rahmen der Recherche haben wir vier Modelltypen gebildet, um diese Vielfalt aussagekräftig in übersichtlicher Form darstellen zu können. Zu jedem Modelltyp wurde außerdem ein Praxisbeispiel untersucht.Modelltypen Kommunaler Familenbüros | Einzugsbereich | Praxisbeispiel | |
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Modelltyp A | Das Familienbüro als zentrale Anlaufstelle |
Gemeinden, Klein- und Mittelstädte | Familienbüro Celle |
Modelltyp B | Das Familienbüro-Netzwerk | Großstädte, Gemeindeverbände und Landkreise | Familienbüros des "Familien-Projekts" Dortmund |
Modelltyp C | Das mobile Familienbüro | Gemeindeverbände und Landkreise | Mobiles Familienbüro Landkreis Erlangen-Höchstadt |
Modelltyp C | Das Familienbüro als zentrale Anlaufstelle in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf | Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf | Familienbüro Neuruppin |
Familienbüros, die zu Familienbüro-Netzwerken gehören (Modelltyp B), stellen 56 % der insgesamt 254 Familienbüros dar. Das „klassische Familienbüro“ als zentrale Anlaufstelle (Modelltyp A) bildet einen Anteil von rund 38 %. Als zentrale Anlaufsstellen für Familien in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf wirken bundesweit zwölf Familienbüros (Modelltyp D). Das Mobile Familienbüro (Modelltyp C) wurde in Deutschland bislang zweimal realisiert, jedoch befinden sich seit 2009 beide Standorte in einer Projektpause. In der Praxis können sich diese vier Modelltypen auch überschneiden.
Anbindung und Trägerschaft
Zuständig für die Prüfung der institutionellen Anbindung von Familienbüros sind die Jugendämter der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Mehrzahl der untersuchten Familienbüros befindet sich in öffentlicher Trägerschaft. Diese hat den Vorteil, dass Kommunen bereits eine Vielzahl von Leistungen für die Familie erbringen und somit oft einen guten Überblick darüber haben, was vor Ort bereits besteht. Doppelungen und Parallelstrukturen können so leichter vermieden werden. Auf der anderen Seite bieten sich auch freie Träger, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, sowie konfessionelle Träger für die Einrichtung kommunaler Familienbüros an. Beide haben ihrerseits den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer Verwaltungsferne oft als niedrigschwellig gelten und häufig bessere Zugänge zu Familien haben.
In Abhängigkeit vom Träger variiert auch die räumliche Anbindung der Familienbüros. Für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft bieten sich nicht nur Behörden an (hier v.a. Jugendämter), sondern auch attraktive Ladenlokale in den Einkaufszentren der Innenstädte. Familienbüros in freier Trägerschaft werden zumeist in bestehende Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Familienzentren oder Stadtteilzentren integriert. Ausschlaggebend für die Akzeptanz und Nachfrage bei den Familien selbst ist, dass die zentralen Anlaufstellen gut erreichbar, niedrigschwellig und bürgernah sind. Geht es darum, sich für eine geeignete räumliche und institutionelle Anbindung des Familienbüros zu entscheiden, sollte deshalb die Leitfrage lauten: Wie, wo, womit und durch wen erreichen wir die Familien, die wir erreichen wollen?
Personelle und finanzielle Ressourcen
Die Mehrzahl der von uns untersuchten Familienbüros verfügt über zwei hauptamtliche, in der Regel weibliche Ansprechpartnerinnen, die mit unterschiedlichen Stellenanteilen die Arbeit vor Ort leisten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Familienbüros in öffentlicher Trägerschaft tätig sind, bringen meist berufliche Erfahrungen aus relevanten Bereichen der Sozialverwaltung, wie z.B. der Kindertagesbetreuung, mit. In Familienbüros, die in freier Trägerschaft betrieben werden, besteht das Personal hingegen meist aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Familientherapeut/innen und Erzieher/innen. Unterstützt werden die hauptamtlichen Fachkräfte meist von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gerade bei Familienbüros in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf (Modelltyp D) sind Ehrenamtliche oft entscheidend, um bessere Zugänge zu Familien, z.B. durch Hausbesuche, zu gewinnen.
Der Großteil der Einrichtungen wird aus Mitteln der Kommune finanziert. Auch die Möglichkeit der Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Projektkosten durch Stiftungen und andere soziale Organisationen wird genutzt. Als sehr effektiv für die Errichtung und den Bestand von kommunalen Familienbüros erweisen sich in der Praxis Landesprogramme, wie etwa das Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ in Niedersachsen, bei dem sich das Land bis zu 50% an den anfallenden Projektkosten beteiligt. Andere Möglichkeiten der Förderung, wie z.B. Sponsoring durch Unternehmen werden zwar angestrebt, leisten jedoch bislang kaum einen Beitrag zur Etablierung von Familienbüros.
Herausforderungen
Die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung sowie die personelle Ausstattung sind nur zwei der zentralen Herausforderungen, mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienbüros konfrontiert sind. Kooperationsbeziehungen mit den Anbietern familienrelevanter Leistungen müssen aufgebaut und stetig gepflegt werden, will man dem Anspruch einer zentralen Anlaufstelle, die Transparenz über das bestehende Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten herstellt, gerecht werden. Die Schaffung von Parallelstrukturen muss dabei unbedingt vermieden werden, um zu verhindern, dass für Familien erneut Unübersichtlichkeit entsteht. Auch die Bereitstellung eines Angebots, das sich am tatsächlichen und je nach Nachbarschaft teilweise sehr spezifischen Bedarf der Familien vor Ort orientiert, ist keine leichte Aufgabe. Zudem ist es vor der Eröffnung eines Familienbüros schwierig abzusehen, wie der neue Service von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden wird. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang eine kommunale Familienberichterstattung, um den tatsächlichen Bedarf prognostizieren zu können. Die meisten von uns untersuchten Familienbüros laufen in den ersten Wochen zögerlich an und verzeichnen dann mit steigendem Bekanntheitsgrad wachsende Besucherzahlen. Neben einer Öffentlichkeitsarbeit, die den Service der zentralen Anlaufstelle von Beginn an bekannt macht, ist auch positive Mund-zu-Mund-Propaganda durch zufriedene Besucherinnen und Besucher ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Fazit und Perspektiven
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Kommunen Familien zunehmend als Leistungsträger der Gesellschaft anerkennen und sich dazu aufmachen, ihnen den Alltag bestmöglich zu erleichtern. Kommunale Familienbüros können in diesem Sinne umfassende Servicezentren für Familien sein – ein Anspruch, dem die Mehrzahl der bestehenden Einrichtungen versucht gerecht zu werden. Für die Kommunen selbst ergeben sich durch die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle für Familien zahlreiche Vorteile. Sie schaffen bessere Zugänge zu Familien und erhalten aus erster Hand Erkenntnisse über die tatsächlichen Bedarfe vor Ort. Indem Familienbüros mit anderen familienrelevanten Einrichtungen und Organisationen kooperieren, können sich messbare Synergieeffekte ergeben. Diese können derart weitreichend sein, dass sie der Kommunalverwaltung ermöglichen, Planungsprozesse, beispielsweise im Ausbau der Kindertagesbetreuung oder in der Jugendhilfeplanung bedarfsorientierter, zu gestalten. In seinen „Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben“ hat sich der Deutsche Verein (2009) deshalb für die Einrichtung kommunaler Familienbüros ausgesprochen. Grundsätzlich sollten dabei Doppelungen vermieden werden, die erneut Verwirrung bei den Familien vor Ort stiften könnten. Hierbei sollte je nach Standort auch sorgfältig geprüft werden, ob die Bevölkerungszahlen in der Gemeinde die Einrichtung eines Familienbüros rechtfertigen. Vielerorts kann es angemessener sein, eine/n Mitarbeiter/in der Kommunalverwaltung als Ansprechpartner/in, bspw. als „Familienbeauftragte/n“, zu benennen. Der Begriff „Familienbüro“ ist dabei zu vernachlässigen. Entscheidend ist vielmehr, dass eine zentrale Anlaufstelle vorhanden ist, an die sich Familien wenden können.
Im Rahmen unserer Recherche zu den kommunalen Familienbüros sollten wir letztlich auch prüfen, inwiefern eine Erweiterung des bestehenden Angebots um ein Antragsmanagement für monetäre Familienleistungen für die Einrichtungen sinnvoll und durchführbar ist. Wir kamen hier zum Schluss, dass eine solche Weiterentwicklung grundsätzlich wünschenswert ist, denn der Bedarf von Familien, auch hierzu „aus einer Hand“ beraten zu werden, ist durchaus vorhanden. Für die Praxis ergeben sich allerdings eine Reihe von offenen Fragen, die es noch zu beantworten gilt. So sollte z. B. bei einem solchen monetären Antragsmanagement insbesondere die Beratungs- und Prozesstiefe, die kommunale Familienbüros leisten sollen, vorab geklärt werden. Da gerade die Berechnung monetärer Unterstützungsangebote meist fundiertes Know-how erfordert, wird es für viele Familienbüros sinnvoll sein, sich lediglich auf eine Erstinformation und Grundberatung zu Familienleistungen zu beschränken. Darüber hinaus fehlen in den Familienbüros bislang wichtige Rahmenbedingungen, die für ein monetäres Antragsmanagement nötig sind. Neben praktischen Voraussetzungen, wie einer geeigneten EDV-Software, die die Bereitstellung und Weiterleitung der relevanten Anträge ermöglicht, bestünde dann auch ein erheblicher Bedarf an personeller Weiterqualifizierung, um die Mitarbeiter/innen auf diese neuen Aufgaben vorzubereiten, selbst wenn es sich lediglich um eine Erstinformation handeln sollte. Auch die Kooperationsbeziehungen zu den zuständigen Behörden, wie z.B. der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, müssten ausgebaut werden. Grundsätzlich wäre eine solche Aufgabenerweiterung für die Kommunen nur mit der Unterstützung durch den Bund und die Länder zu leisten. Dabei sollte jedoch vermieden werden, dass eine solche Weiterentwicklung von Familienbüros hin zu einem Antragsmanagement für monetäre Familienleistungen durch entsprechende Bundes- bzw. Landesprogramme den Einrichtungen „top down“ vorgegeben wird. Nicht alle Familienbüros, dies wurde in der Untersuchung deutlich, sehen hierfür mit Blick auf ihren jeweiligen Sozialraum primären Handlungsbedarf. Zu erkennen, was Familien vor Ort tatsächlich konkret benötigen, ist eine Stärke von kommunalen Familienbüros, die auch bei einer Weiterentwicklung ihrer Aufgabenschwerpunkte nicht vernachlässigt werden sollte.
Literatur:
BMFSFJ (2005): Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Siebter Familienbericht. Berlin
BMFSFJ (2008): Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Arbeitsbericht des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen.
Deutscher Verein (2009): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben, NDV 2009, 513ff, www.deutscher-verein.de
Schwanecke, U. (2009): Kommunale Familienbüros – Recherchebericht zur Situation der Beratungs- und Serviceleistungen für Familien in Kommunen und erste konzeptionelle Eckpunkte zum Ausbau und zur Weiterentwicklung kommunaler Familienbüros. Zum Download erhältlich unter: http://www.deutscher-verein.de/aktuelles/pdf/Familienbueros1.pdf
Autorin:
Johanna Possinger
Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Verein für Öffentliche und Private Fürsorge.
Erstellungsdatum: 20.10.2010