Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Erziehung, Bildung und Beratung

Aufsuchende Elternkontakte – die Sicht von Eltern und Fachleuten

Christina Günther und Désirée Frese vom Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster haben bereits über Verbreitung und Konzeptionen von Willkommensbesuchen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Das IQZ sprach jetzt mit ihnen, um mehr über die Sichtweise von Eltern und Fachkräften zu erfahren.
Der erste Teil des Projektes hatte eine Bestandsaufnahme und Systematisierung der Willkommensbesuche zum Ziel. Welche Ziele verfolgten Sie mit dem zweiten Teil der Untersuchung?

Während der erste Untersuchungsteil des Forschungsprojektes darauf abzielte, das neue Angebot „Willkommensbesuch“ in seinem konzeptionellen Inhalt und in seiner Verbreitung in Nordrhein-Westfalen zu erfassen, stellt der zweite Teil eine Wirkungsanalyse des Angebotes dar. Hierzu wurden qualitative Interviews mit Eltern und Fachkräften geführt. Die Befragung der Eltern diente dazu, ihre Wahrnehmung und ihr Erleben des Besuches zu erfassen und auf diese Weise Aussagen über ihre Haltung zum Willkommensbesuch zu erhalten. Dabei ging es vor allem um die allgemeine Akzeptanz des Angebotes, um die Wahrnehmung von Kontrolle sowie um Einschätzungen zum erlebten Nutzen des Besuches. Die qualitative Befragung der Fachkräfte sollte Erkenntnisse zu Gelingensbedingungen und Hinweise zur Optimierung des Angebotes liefern.

Wie sind Sie bei der Befragung genau vorgegangen?

Es wurden 39 Interviews mit Eltern, die einen Willkommensbesuch erhalten haben, an den fünf beteiligten Projektstandorten geführt. Weiter wurden an jedem Standort Einzelinterviews mit den Abteilungsleitungen der Fachdienste geführt, in denen der Willkommensbesuch angesiedelt ist sowie mit den für die Besuche zuständigen Koordinatoren – zumeist sind diese in der Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe oder in der Hand eines freien Trägers. Darüber hinaus wurden die besuchenden Mitarbeiter/innen und ehrenamtlichen Besucher/innen in Gruppen interviewt. Auch externe Fachkräfte, die eng mit jungen Familien zusammenarbeiten (Hebammen, Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Familienbildungsstätten etc.) wurden zu Ihren Einschätzungen bezüglich des Angebotes „Willkommensbesuch“ befragt.

Befassen wir uns zunächst mit den Adressaten der Besuche, also den Eltern: Sie sagen, es ging Ihnen um die Wahrnehmung des Angebots – sind Willkommensbesuche ein Angebot, das von den Eltern akzeptiert wird?

Ja, die Eltern begrüßen grundsätzlich die Willkommensbesuche. Fast alle befragten Eltern äußern, dass sie die Idee als sinnvoll erachten und als Bereicherung erleben. Man muss aber sagen, dass aufgrund der Auswahlkriterien der Interviewpartner/innen (freiwillige Zustimmung der besuchten Eltern über eine postalisch zu versendende Einverständniskarte) mehrheitlich interessierte Elternteilen mit mittlerem bis hohem Schulabschluss und Berufsstatus erreicht wurden, die überwiegend keinen Hilfebedarf hatten. Eltern, die den Besuch ablehnten, konnten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht befragt werden.

Sind die Besuche auch hilfreich für die Eltern? Welchen Nutzen ziehen sie aus dem Besuch?

Die Eltern sagen, dass sie durch den Willkommensbesuch Aufmerksamkeit und Wertschätzung von öffentlicher Seite erfahren haben. Darüber hinaus geben die Befragten an, dass sie durch die Informationen mit lokalem Bezug eine konkrete Entlastung im Alltag erfahren. Der persönliche Kontakt vermittelt das Gefühl, dass „jemand für sie da ist“. Manche Eltern schätzen den Willkommensbesuch als nützliche Maßnahme ein, unterstützungsbedürftige Familien, die von sich aus keine Hilfe holen würden, zu erreichen und ihnen Hilfen anzubieten. Auch wird der Willkommensbesuch als sinnvoll eingeschätzt, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Die Eltern, die von Jugendamtsmitarbeiter/innen besucht wurden, betonen weiter, dass der Besuch dazu beiträgt, ein positiveres und umfassenderes Bild des Jugendamtes zu vermitteln. Je nachdem, welche inhaltlichen Schwerpunkte die Eltern im Willkommensbesuch erlebt haben, melden sie darüber hinaus folgende Nutzenaspekte zurück:
  • Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner für ihre Belange kennen gelernt, den sie über den Besuch hinaus kontaktieren können.
  • Sie haben Handlungssicherheit bei bestimmten Themen gewonnen (z.B. Schütteln, sichere Schlafposition, Ernährungsfragen, finanzielle Hilfen, Unterstützung bei Antragsstellungen etc.).
  • Weitere Beratungskontakte werden einfacher (z.B. im Hinblick auf Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltsfragen oder bei der Vermittlung von umfassenden Hilfen (z.B. Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Beratung zu Hilfen zur Erziehung)).
  • Die Familien bekommen Gelegenheit, sich zu ihren Bedarfen in der Kommune (Kinderbetreuung, Verkehrswege, Spielplätze etc.) zu äußern.

Die Besuche werden ja von unterschiedlichen Berufsgruppen bzw. Stellen durchgeführt. Unterscheidet sich die Einschätzung der Eltern, je nachdem, wer den Besuch vornimmt und in welcher Form er stattfindet?

Der Einsatz des Personals wird von den Eltern in Abhängigkeit von den Zielen des Willkommensbesuches gesehen. Ehrenamtliche werden für einen Willkommensbesuch, der hauptsächlich zur Informationsweitergabe und als Zeichen der Wertschätzung dient, anerkannt und für geeignet eingeschätzt. Verfolgt die Kommune allerdings darüber hinaus das Ziel, die Leistungen des Jugendamtes bekannt zu machen und Hemmschwellen zur Hilfeannahme zu senken, sehen Eltern Ehrenamtliche als unpassend an. Soll eine Imageverbesserung des Jugendamtes erreicht werden, betrachten Eltern Mitarbeiter/innen des Jugendamtes als „authentisch“. In die gleiche Richtung verweisen Äußerungen von Eltern im Hinblick auf ihre Wahrnehmung des Jugendamtes nach dem Besuch. So berichten viele Eltern, die von Beschäftigten des Jugendamts besucht wurden, dass der Willkommensbesuch ein umfassenderes Bild vom Jugendamt vermitteln kann und sie das Jugendamt als Ansprechpartner kennengelernt haben.
Eltern, die von Ehrenamtlichen besucht wurden, berichten dagegen häufiger von Vorbehalten gegenüber dem Jugendamt und gegenüber einem persönlichen Besuch durch Beschäftigte des Jugendamts. Sie äußern sich positiv über die Kommune und deren familienfreundliche Aktivitäten, behalten aber eine eher distanzierte Sicht auf das Jugendamt. Eltern übertragen anscheinend die positiven Erfahrungen, die sie im Besuch erleben, sehr stark auf die durchführende Institution des Besuches – oder scheuen sich, ihre negative Einstellung zum Jugendamt offen zu legen, wenn sie von dessen Beschäftigten besucht werden.
Der Einsatz von Hebammen wird weniger kontrovers eingeschätzt. Als vorteilhaft wird deren geschulter Blick für das Kind gesehen. Als besonders effektiv wird ihr Einsatz betrachtet, wenn die Familie noch keine Hebamme hat. Eine Schulung der Hebammen im Hinblick auf die lokale Infrastruktur für Familien sehen Eltern als wichtige Voraussetzung. Ähnlich wie bei den Ehrenamtlichen wird den Hebammen auch weniger die Vermittlung eines positiven Images des Jugendamtes zugetraut.

Eine Kritik an Begrüßungsbesuchen betrifft deren „Kontroll-Funktion“. Wie stehen die Eltern hierzu?

Unabhängig von der Organisationsform vermuteten an allen Standorten einige Eltern im Vorfeld des Besuches Kontrollabsichten, die sich zumeist in der konkreten Besuchssituation als unbegründet erwiesen haben. Einige Eltern fühlten sich jedoch latent kontrolliert. Dies wurde vereinzelt auch von Eltern geäußert, die von Ehrenamtlichen besucht wurden oder von Beschäftigten des Jugendamtes, die nicht in der Abteilung des Allgemeinen Sozialen Dienstes beschäftigt waren. Die Berichte der Eltern legen nahe, dass eher die Gesamtsituation, in der eine fremde Person, in die Privatsphäre der Eltern eintritt und zu „privaten“ Themen wie Kindererziehung informiert, Gefühle von Kontrolle hervorruft – unabhängig von der institutionellen Herkunft der/des Besuchenden. Das konkrete Verhalten und Auftreten der Person kann diese Gefühle abschwächen oder bestärken. Daneben prägen auch persönliche sowie milieuspezifische Merkmale wie die Aufgeklärtheit der Eltern über ihre Rechte, ihr Selbstbewusstsein sowie bisherige Erfahrungen mit Hilfesystemen und staatlichen Behörden ihr Kontrollerleben und ihre Haltung zum Thema Kontrolle.
Darüber hinaus formulieren einige Eltern, dass sie eine Kontrollfunktion des Besuches vermuten, diese aber im Bereich des Kindeswohles auch für legitim und teilweise wünschenswert halten. Keiner der in diesem Sample Befragten kritisiert grundsätzlich ein mögliches Kontrollanliegen des Staates zum Wohlergehen der Kinder im privaten Bereich der Familie. Eine typische Einstellung ist, dass zwar Kontrolle von öffentlichen Instanzen generell als problematisch und kritisch zu betrachten ist, aber im Sinne des Wohlergehens der Kinder für richtig gehalten wird. Allerdings formulieren einige Eltern auch Grenzen, ab wann sie einen Besuch als „übergriffig“ erleben würden, z.B. „wenn der Besuch alle zwei Wochen stattfindet“. Beobachtbar ist die typische Einschätzung, dass man selber nicht zu den „kontrollbedürftigen Familien“ gehöre, den „Begrüßungsbesuch“ aber akzeptiere, damit alle Familien erreicht werden können.

Aus Sicht der Eltern werden die Besuche im Großen und Ganzen also begrüßt. Sprechen wir über die Fachkräfte. Was ist aus deren Sicht entscheidend für das Gelingen des Besuchs?

Die von den Fachkräften geäußerten Gelingensbedingungen betreffen die Qualitätssicherung und  entwicklung, die Kompetenzen des besuchenden Personals und einige Aspekte der Besuchssituation. Weiter gibt es wesentliche konzeptionelle und strukturelle Gelingensbedingungen, die an dieser Stelle näher erläutert werden sollen. Standortübergreifend wurden mehrere konzeptionelle Gelingensbedingungen von den Fachkräften benannt. So ist ein breiter Zugang zu den Familien eine wichtige Gelingensbedingung. Nur das von Problemlagen losgelöste, stigmatisierungsfreie Anschreiben und Aufsuchen aller Eltern führt laut Aussage der Befragten zu einer breiten Akzeptanz und trägt dazu bei, die Distanzierung vom Kontrollauftrag glaubwürdig zu untermauern. In Bezug auf die Annahme des Besuches verbessert insbesondere die Widerspruchslösung (Den Eltern wird ein Terminvorschlag mit Ablehnungsoption unterbreitet. Reagieren diese darauf nicht, findet der Willkommensbesuch am vorgegebenen Datum statt.) die Erreichbarkeit von Familien. Weiter wird die Rollenklarheit und Haltung der Besucher/innen als konzeptionelle Gelingensbedingung formuliert. Diese müsse beinhalten, dass man den Familien mit einer respektvollen Haltung und nicht in kontrollierender Absicht begegnet und sich als „Gast“ der Familien versteht.
Im Hinblick auf die Organisationsform wird die Trennung der Willkommensbesuche vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes von einigen Standorten als eine weitere Gelingensbedingung für das Angebot formuliert, da auf diese Weise vermieden werde, dass der Willkommensbesuch von den Eltern mit dem Wächteramt des Jugendamtes in Verbindung gebracht wird und diese Berührungsängste gegenüber dem Willkommensbesuch entwickeln könnten.
Weitere wichtige Gelingensbedingungen betreffen strukturelle Rahmenbedingungen. Hierzu zählen die Nachhaltigkeit des Angebotes, die Koordination von Netzwerken, eine teaminterne und externe Kooperation, ein lokaler Bezug der vorgestellten Angebote sowie eine gute Öffentlichkeitsarbeit.

Wo sehen die Fachkräfte besondere Herausforderungen?


In fachlicher Hinsicht sind die Heterogenität der Familien und deren unterschiedliche Lebensverhältnisse und daraus entstehende Bedürfnisse eine Herausforderung. Zum Beispiel bringt die besondere Lebenslage von Asylbewerber/innen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus aufgrund der eingeschränkten Handlungsfähigkeit und der deutlich mittelschichtorientierten Angebote im Begrüßungsordner eine schwierige Besuchssituation mit sich. Aus den teilweise hohen Ansprüchen mancher Eltern aus sozioökonomisch gut situierten und bildungsnahen Milieus resultieren wiederum andere Herausforderungen an die Besucher/innen. Insbesondere Eltern, die selbst unvorbereitet mit einer Behinderung des Kindes konfrontiert wurden, benötigen in den ersten Wochen nach der Geburt neben sehr speziellen Informationen auch eine umfassendere psychosoziale Begleitung. In diesen Fällen stellt der Datenschutz eine besondere Herausforderung dar, da Vorabinformationen erschwert und somit eine individuell auf Bedarfslagen abgestimmte Beratung verhindert werden.
Organisatorische Herausforderungen sind für die Fachkräfte beispielsweise die frühzeitige Erreichung der Eltern (d.h. ggf. bereits während der Schwangerschaft), da einige Informationen wie z.B. Elterngeldanträge zur Zeit der Willkommensbesuche für den Großteil der Familien nicht mehr relevant sind. Um eine verbesserte Erreichbarkeit von Vätern zu ermöglichen, müssten intern flexiblere Besuchszeiten geschaffen werden. Auch die Sicherstellung geeigneter Arbeitsvertretungen im Krankheitsfall oder zu Urlaubszeiten wird als wichtige Aufgabe beschrieben, für die interne Lösungen gesucht werden müssen. Die Besucher/innen sind stellenanteilig zumeist mit den eigenen Besuchen vollständig ausgelastet, so dass die Übernahme weiterer Besuche sich häufig als Überlastung herausstellt. Außerdem können sie eine Beratung zu wohnortnahen Angeboten „in Vertretung“ oft nicht gewährleisten, da sie stadtteilspezifische Angebote und Einrichtungen nicht kennen. Auch eine ausschließliche Tätigkeit als Besucher/in und eine sehr hohe Anzahl an Besuchen sind Herausforderungen, die zu Lasten der Qualität von Besuchen führen und organisationsintern gelöst werden müssen.
Eine weitere ständige Herausforderung liegt darin, die Aktualität der Informationen zu gewährleisten. Schwierig gestaltet sich oft auch die Klärung der Schnittstelle zwischen Willkommensbesuch und dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Eine qualitative Analyse der Konzeptpapiere zeigt, dass einige im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle Uneindeutigkeiten aufweisen. Nur in wenigen Konzeptpapieren findet sich zum Beispiel eine eindeutige Abgrenzung von den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Paragraphen 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung).

Ziel der Untersuchung war es auch, Handlungsempfehlungen zu geben. Aus den verschiedenen Studienteilen ergeben sich wahrscheinlich eine Fülle von Handlungsempfehlungen. Sprechen wir exemplarisch über einige dieser Empfehlungen: Worauf sollte bei der Kontaktierung der Eltern besonders geachtet werden?

Um den Willkommensbesuch umzusetzen, sollten Wege einer frühzeitigen Information und Kontaktierung der Eltern gefunden werden. Dies könnte z.B. durch die kurze Vorstellung des Begrüßungsdienstes in Geburtsvorbereitungskursen gelingen. Hebammen, Schwangerschaftsberatungsstellen oder Gynäkolog/innen könnten Flyer zum Willkommensbesuch und ein „Starter-Set“ verteilen, in dem erste relevante Flyer und Formulare enthalten sind, die für die Zeit der Schwangerschaft bis zum Zeitpunkt des Willkommensbesuches wichtig sind. Hinweise auf Ergänzungen durch eine umfassende persönliche Beratung und ein Begrüßungsgeschenk für das Neugeborene sollen die Eltern bereits auf den Besuch einstimmen und diese zur Annahme des Angebots motivieren. Darüber hinaus könnten die Flyer und das „Starterset“ jeder jungen Mutter eines Erstgeborenen nach der Entbindung durch die Klinik überreicht werden. Es wäre sinnvoll, dem Starterset einige Informationen über den Besuch beizufügen und explizit die standardmäßigen Gesprächs- und Beratungsinhalte aufzulisten. Dies schafft gegenüber den Eltern Transparenz.
Um mehr Kundenorientierung zu ermöglichen, könnten die Eltern anhand eines Rückmeldebogens („Sie haben Fragen zu speziellen Themen?“ bzw. „Sie haben einen speziellen Beratungsbedarf? Bitte teilen Sie uns diesen über den beigefügten Bogen mit.“) spezielle und persönliche Beratungsbedarfe im Vorfeld der Besuche ankündigen, so dass bei Bedarf ganz individuell auf die Familien eingegangen werden kann
Aus den standortübergreifenden Rückmeldungen der Eltern ergeben sich auch Hinweise zur Gestaltung der Anschreiben an die Eltern: Generell sollte das Anschreiben zur ersten Information oder zur Terminankündigung die standardmäßigen Gesprächs- und Beratungsinhalte auflisten, damit die Eltern wissen, zu welchen Themen sie Informationen erhalten. Um Eltern die Freiwilligkeit des Angebotes unmissverständlich deutlich zu machen, ist im Anschreiben ein kurzer Satz empfehlenswert, dass es sich bei dem Begrüßungshausbesuch um ein Serviceangebot der Stadt handelt und keine Verpflichtung besteht, dieses anzunehmen. Weiter könnte im Anschreiben erwähnt werden, dass man außer den Adressen keine weiteren Daten von den Eltern hat, so dass bei Krankheit oder Verspätungen die Besucher/in die Eltern hierüber nicht oder nur postalisch informieren können. Wenn die Eltern in solchen Fällen eine schnellere Rückmeldung haben möchten, können sie dem Besuchsdienst ihre Telefonnummer übermitteln.
Sollten sich Eltern in Telefonaten verunsichert zeigen, ob sie den Besuch annehmen sollen, weil sie eine Kontrollintention vermuten, ist zu empfehlen, immer wieder auf die Freiwilligkeit des Angebotes zu verweisen und eher den Eltern abzuraten, den Besuch anzunehmen, wenn sie sich dabei unwohl fühlen. Auch sollte ihnen angeboten werden, das Gespräch woanders als zu Hause bei den Eltern zu führen sowie die Informationen und das Geschenk postalisch zu erhalten oder bei der durchführenden Stelle abzuholen.

Und welche Arbeitsbedingungen sind für die Fachkräfte am besten geeignet, einen erfolgreichen Willkommensbesuch durchzuführen?

Um den Willkommensbesuch in steter und hochwertiger Qualität zu erbringen, bedarf es bestimmter Arbeitsbedingungen. Zunächst sollte eine angemessene Anzahl an Besuchen festgelegt werden, die ein/e Besucher/in mit einer Vollzeitstelle in einem Jahr leisten kann. Eine zu hohe Besuchsanzahl führt schnell zu einer Eintönigkeit in der Tätigkeit, der unbedingt vorzubeugen ist, da die Belastungen zu einer hohen personellen Fluktuation im Besucher/innen-Team beitragen können. Zudem leidet auch die Qualität der Besuche unter der aufgezeigten Quantität, da ab einer bestimmten Anzahl an Familienbesuchen pro Tag irgendwann nicht mehr nachvollziehbar ist, welcher Familie was bereits erzählt wurde. Auch die Möglichkeit, Familien mit höheren Beratungs- und Hilfebedarfen Folgebesuche anbieten zu können, ist angesichts einer personellen Minimalbesetzung kaum möglich, oftmals aber nötig.
Die Besuchszahl ist in Anbetracht der anderen Aufgaben, die von den Mitarbeiter/innen zu bewältigen sind, zu kalkulieren. Unabdingbar einzubeziehen sind hierbei folgende Aufgaben:
  • Vor- und Nachbereitung der Besuche
  • Folgebesuche
  • Netzwerkpflege (Treffen in Stadtteilarbeitskreisen, Kooperationstreffen mit wichtigen Partner/innen, Besuche in wichtigen Institutionen im Stadtteil)
  • Aufgaben der Qualitätsentwicklung (Fortbildungen, neue Kooperationen knüpfen, Informationen aktualisieren, Abläufe optimieren etc.)
  • Teamentwicklung und Austausch zu Beratungsfällen und Neuigkeiten aus den Stadtteilen
Als Richtwert können ca. 200 bis max. 250 Besuche pro Vollzeitstelle im Jahr angenommen werden, wenn für die Mitarbeiter/innen die Besuche die Hauptaufgabe darstellen. Sind weitere Tätigkeiten zu berücksichtigen, müssen diese entsprechend berücksichtigt werden. Sollte das Team der Willkommensbesucher/innen sozialraumorientiert arbeiten, ist es wichtig, Arbeitsvertretungen in anderen Stadtteilen bei Krankheit und Urlaub zu organisieren sowie regelmäßige Hospitationen in den Stadtteilen zu absolvieren, in denen man als Arbeitsvertretung eingesetzt wird. Hospitationen mit anschließenden kurzen Auswertungen verhindern zudem Eigendynamiken und innovationshemmende Gewöhnung („Das mache ich immer so!“). Darüber hinaus ist es wichtig, im Rahmen von Teamsitzungen, Fallreflexionen und Fortbildungen stets Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit seiner Rolle und seinem Auftrag zu haben, um ein klares Auftreten zu vermitteln und eine gemeinsame Haltung im Team zu entwickeln.

Abschließend noch eine letzte Frage: Wie sollen die Besuche ausgewertet werden? Empfehlen Sie eine Evaluation des eigenen Besuchsangebots?

Wir empfehlen, Daten zu Folgekontakten und -besuchen zu erheben, um Aufschluss über die Nachfrage nach weiteren Informationen und Beratungen zu geben. Um die Unterschiedlichkeit der Angebotsvermittlung darzustellen, bietet es sich an, erfolgte Vermittlungen anonym zu erfassen. Gerade wenn erreicht werden soll, dass Eltern gezielt bestimmte Angebote stärker wahrnehmen und hierzu z.B. Gutscheine verteilt werden, sollten differenzierte Zahlen erhoben werden. An dieser Stelle ist allerdings davor zu warnen, diese Zahlen über zu bewerten. Wie die standortübergreifenden Ergebnisse gezeigt haben, liegt eine Wirkungsgrenze des Willkommensbesuches klar beim Willen und der Freiwilligkeit der Eltern. Der/die Besucher/in kann über Angebote informieren, beraten und seine Vermittlungshilfe anbieten, die Eltern aber entscheiden schließlich, ob sie sich vermitteln lassen.


Das Interview führte Joscha Link. Wir danken Christina Günther und Désirée Frese für das aufschlussreiche Gespräch.

Detaillierte Informationen und weitere Handlungsempfehlungen bietet das Buch „Willkommensbesuche für Neugeborene. Konzepte, Erfahrungen und Nutzen“ (erschienen 2012 im Waxmann Verlag, ISBN 978-3-8309-2689-4).


Erstellungsdatum: 04.02.2013, letzte Aktualisierung am 07.10.2013
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