Familienpolitik und Verwaltungsstrukturen
Familienfreundlichkeit: Die Kommunalverwaltung im Fokus
- Was bedeutet Familienfreundlichkeit in Ihrer Kommune?
- Welchen Stellenwert hat Familienfreundlichkeit in der Kommune?
- Wie vernetzt arbeitet die Verwaltung?
- Welche strategischen Ansatzpunkte für Familienfreundlichkeit gibt es?
- Welche Messkriterien für den Erfolg der Maßnahmen sind sinnvoll?
- Welche Handlungsbedarfe für die Verwaltung existieren?
Auf die Beiträge der Teilnehmenden aus den vier zeitgleich durchgeführten Arbeitsgruppen zu den unten genannten Themen bezieht sich der folgende Bericht.
Die besondere politische und öffentlichkeitswirksame Bedeutung von Familienpolitik macht eine zweite Gruppe von genannten Aspekten aus. Die Teilnehmenden verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass es entsprechende politische Beschlüsse zur Familienpolitik in den Ausschüssen und im Rat gebe, dass Familienfreundlichkeit ein Thema sei, das die kommunale Öffentlichkeit bewege und auch darauf, dass Familien zunehmend als Wirtschaftsfaktor gesehen werden.
Andere Teilnehmende machten die Bedeutung von Familienfreundlichkeit in ihrer Kommune an allgemeinen Zielvorstellungen, wie etwa der Stärkung aller Familien und der familienfreundlichen Gestaltung des gesamten Lebensumfeldes, fest. Ganz konkrete Ziele und Angebote wie etwa die Stärkung der demokratischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, die Beteiligung der Familien oder auch der Ausbau des Betreuungsangebotes für die unter Dreijährigen waren ein weiterer Aspekt, der aus der Sicht der Teilnehmenden die Bedeutung von Familienfreundlichkeit kennzeichnet.
Eine recht große Gruppe nutzte die Frage aber auch, um klar zu stellen, dass Familienfreundlichkeit in ihrer Kommune nur eine untergeordnete, zumindest aber keine explizite Bedeutung hat. So wurde darauf hingewiesen, dass es vor allem um eine Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit ginge, dass bei der politischen Schwerpunktsetzung eher Willkürlichkeit vorherrsche, dass innovative Aspekte fehlen, es keine Koordination der Aktivitäten gebe und insgesamt großer Entwicklungsbedarf für eine einheitliche und übergeordnete Thematisierung von Familienfreundlichkeit vorhanden sei.
Der Verwaltungsspitze wird eine wichtige Rolle attestiert, denn das Problem sei häufig die fehlende Akzeptanz des Themas. Wenn die Familienpolitik aber zur „Chefsache“ erklärt wird, erhöht sich auch ihr Stellenwert in der Verwaltung. Dort, wo der Stellenwert als hoch eingeschätzt wird, findet sich aber in der Regel gleichzeitig der Hinweis auf verbleibende Probleme, wie etwa das Fehlen eines einheitlichen Vorgehens oder eindeutiger Zuständigkeiten.
Als besondere Schwierigkeit nannten Teilnehmende aus den Kreisen die Finanzierung (Kreisumlage) und das Verhältnis zwischen Kreisjugendamt und den gemeindlichen Jugendämtern.
Im Einzelnen genannt wurde z.B. die Tatsache, dass die Zuständigkeiten von Jugend- und Gesundheitsämtern unterschiedlich sind und dass gerade bei der Klärung von Zuständigkeiten häufig Interessenskonflikte deutlich werden, was der Sache nicht zuträglich sei. Als wesentlich für eine vernetzt arbeitende Verwaltung wurde insofern die Überwindung von Ressortdenken hervorgehoben. Ganz wichtig sind hierbei wiederum der Status und die Entscheidungskompetenzen von vorhandenen Familienbüros oder Familienbeauftragten.
Einige Male kam der Hinweis darauf, dass die „externe Vernetzung“, wie z.B. die Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und lokalen Bündnissen recht gut funktioniere, die „interne Vernetzung“, also die Zusammenarbeit innerhalb der Kommunalverwaltung, dagegen eher zu wünschen übrig lasse.
Häufig genannte weitere Ansatzpunkte für Familienfreundlichkeit betrafen zum zweiten die Verwaltungsorganisation, vor allem die Tatsache, dass Familienpolitik eine typische Querschnittsaufgabe ist. Hierunter verstanden die Expertinnen und Experten z.B. die Auflösung von Ämterhierarchien, die Neuordnung der Dezernate (etwa die Gründung eines Familiendezernates) und grundsätzlich neue Formen der Bündelung von Aufgaben und Personen.
Schließlich wurden auch einzelne Projekte, Angebote und Events als sinnvolle Ansatzpunkte für mehr Familienfreundlichkeit in den Kommunen genannt, über die grundsätzlich bedeutsame Prozesse angestoßen und verstärkt werden können und die gute Möglichkeiten zur Vernetzung bieten. Hierzu gehört z.B. die regelmäßige Durchführung eines Familientags, die Einrichtung einer Senioren-Servicestelle bzw. einer Pflegeberatungsstelle oder auch die Ausrichtung der Verwaltung als familienfreundliche Arbeitgeber.
Daneben verwiesen die Expertinnen und Experten aber auch auf bereits vorhandene interne Daten, die stärker genutzt werden sollten. Hierzu gehören z.B. die Kennzahlen im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, Gesundheitsindikatoren, Daten über Zu- und Fortzüge von Familien und Nutzungszahlen für kommunale Einrichtungen und Angebote. Einige Teilnehmende sprachen auch die Möglichkeit eines interkommunalen und auch eines internen Benchmarking für verschiedene Abteilungen an.
Hervorgehoben wurde des Weiteren die besondere Datensituation in den Kreisen. Diese ist nicht nur durch eine fehlende bzw. unzureichende Datenpflege in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bedingt. Hinzu komme auch die Tatsache, dass einheitliche Kriterien für die Datensammlung in den Kreisen häufig fehlen. Gefordert wird in diesem Zusammenhang ein einheitliches Berichtssystem für die Kreise.
Die Teilnehmenden setzten sich auch kritisch mit der Frage nach Messkriterien auseinander. Zunächst wurde darauf hingewiesen, dass die Perspektive der Betroffenen, also der Familien selbst, bei der Erfolgskontrolle nicht vernachlässigt werden dürfe. Auch die Verwendbarkeit der Kennzahlen des Neuen kommunalen Finanzmanagements wurde kritisch hinterfragt: Grundsätzlich sei bei dem Thema Messkriterien zu bedenken, dass nicht alle Erfolge von Angeboten messbar sind (wie z.B. misst man den Erfolg von Beratung?) und dass es auch messbare „Scheinerfolge“ gibt, wenn bei manchen Leistungen z.B. die Nutzungszahlen steigen und dies eher auf eine zunehmende Problembelastung hinweist.
Von ganz besonderer Bedeutung ist auch eine familienpolitische Gesamtstrategie. Hiermit kann das vermieden werden, was einige Teilnehmende als „Feuerlöschprinzip“ oder als „Gießkannenprinzip“ bezeichnet haben: punktuelle und auf einzelne Projekte zielende Aktivitäten, die öffentlichkeitswirksam „hochgepuscht“ werden und insgesamt eher isoliert da stehen. Wichtig sei vielmehr eine klare Positionierung, bei der Familienfreundlichkeit als übergeordnetes Thema ernst genommen und von allen Beteiligten (z.B. auch von allen Gemeinden eines Kreises) geteilt und nach außen vertreten wird. Konkret werden dabei nachhaltige Lösungen angemahnt, die die Situation aller Familien berücksichtigen und auch präventive Ansätze stärken. Hierfür sind Situationsanalyse und Maßnahmen-Evaluation notwendig.
Schließlich liegen Handlungsbedarfe im Bereich struktureller Lösungen in der Verwaltung. Hierzu gehören die Abkehr vom Ressort- und Konkurrenzdenken und die Abschaffung innovationshemmender Strukturen. Wichtig sei es vielmehr, klare und problemorientierte Entscheidungskompetenzen zuzuweisen, Vernetzungsstrukturen zu stärken und insgesamt eine gemeinsame Orientierung innerhalb der Kommunalverwaltung hin zu mehr Familienfreundlichkeit zu fördern. Hierzu gehört es auch, entsprechende Ressourcen sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht zur Verfügung zu stellen und insgesamt flexible Lösungen zu finden.
Autorin:
Angelika Engelbert
Leiterin des Informations- und Qualifizierungszentrums für Kommunen (IQZ) am Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum.
Erstellungsdatum: 25.08.2008
Was bedeutet Familienfreundlichkeit in Ihrer Kommune?
Die familienpolitischen Fachleute haben in ihren Beiträgen sehr unterschiedliche Ansatzpunkte für Familienfreundlichkeit in ihren Kommunen genannt. Besonders häufig war der Hinweis auf die strategische Ausrichtung der Kommune und auf den Einsatz entsprechender Instrumente. Hierzu gehören z.B. die Einführung eines Monitoring bzw. einer Familienberichterstattung, die Erstellung eines familienpolitischen Leitbildes oder die Einrichtung eines Lokalen Bündnisses für Familien. Auch die Einrichtung eines Familienbüros oder eines freigestellten Familienbeauftragten wurden genannt.Die besondere politische und öffentlichkeitswirksame Bedeutung von Familienpolitik macht eine zweite Gruppe von genannten Aspekten aus. Die Teilnehmenden verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass es entsprechende politische Beschlüsse zur Familienpolitik in den Ausschüssen und im Rat gebe, dass Familienfreundlichkeit ein Thema sei, das die kommunale Öffentlichkeit bewege und auch darauf, dass Familien zunehmend als Wirtschaftsfaktor gesehen werden.
Andere Teilnehmende machten die Bedeutung von Familienfreundlichkeit in ihrer Kommune an allgemeinen Zielvorstellungen, wie etwa der Stärkung aller Familien und der familienfreundlichen Gestaltung des gesamten Lebensumfeldes, fest. Ganz konkrete Ziele und Angebote wie etwa die Stärkung der demokratischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, die Beteiligung der Familien oder auch der Ausbau des Betreuungsangebotes für die unter Dreijährigen waren ein weiterer Aspekt, der aus der Sicht der Teilnehmenden die Bedeutung von Familienfreundlichkeit kennzeichnet.
Eine recht große Gruppe nutzte die Frage aber auch, um klar zu stellen, dass Familienfreundlichkeit in ihrer Kommune nur eine untergeordnete, zumindest aber keine explizite Bedeutung hat. So wurde darauf hingewiesen, dass es vor allem um eine Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit ginge, dass bei der politischen Schwerpunktsetzung eher Willkürlichkeit vorherrsche, dass innovative Aspekte fehlen, es keine Koordination der Aktivitäten gebe und insgesamt großer Entwicklungsbedarf für eine einheitliche und übergeordnete Thematisierung von Familienfreundlichkeit vorhanden sei.
Welchen Stellenwert hat Familienfreundlichkeit in der Kommune?
Zurückhaltung und Kritik dominierte auch bei den Antworten auf die Frage nach dem Stellenwert von Familienfreundlichkeit. Einige der Expertinnen und Experten verwiesen darauf, dass das Thema Familie in der Kommune recht neu ist und deshalb noch nicht viel passiert sei. Andere, bei denen Familienpolitik bereits länger auf der Agenda steht, sahen dennoch gravierende Probleme (z.B. eine zu starre Verwaltung, das Fehlen konkreter familienpolitischer Aktivitäten) und eine deutliche Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität sowie zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung. In der Selbstwahrnehmung hat das Thema zumeist einen höheren Stellenwert als in der Fremdwahrnehmung.Der Verwaltungsspitze wird eine wichtige Rolle attestiert, denn das Problem sei häufig die fehlende Akzeptanz des Themas. Wenn die Familienpolitik aber zur „Chefsache“ erklärt wird, erhöht sich auch ihr Stellenwert in der Verwaltung. Dort, wo der Stellenwert als hoch eingeschätzt wird, findet sich aber in der Regel gleichzeitig der Hinweis auf verbleibende Probleme, wie etwa das Fehlen eines einheitlichen Vorgehens oder eindeutiger Zuständigkeiten.
Als besondere Schwierigkeit nannten Teilnehmende aus den Kreisen die Finanzierung (Kreisumlage) und das Verhältnis zwischen Kreisjugendamt und den gemeindlichen Jugendämtern.
Wie vernetzt arbeitet die Verwaltung?
Auf diese Frage kam von den familienpolitischen Expertinnen und Experten besonders häufig der Verweis darauf, dass einerseits klare Strukturen und Zuständigkeiten und andererseits Vernetzung in der Kommunalverwaltung bislang allenfalls punktuell, ansonsten aber eher verbal vorhanden sei. Dies könne sogar so weit gehen, dass auch dann, wenn Interessen der eigenen Abteilung, des eigenen Amtes oder des eigenen Fachbereiches betroffen sind, keine Kooperation stattfindet. Wenn überhaupt Vernetzung vorhanden sei – so meinten einige der Teilnehmenden – dann sei dies in der Regel auf die Notwendigkeit zur Aufteilung von Finanzmitteln zurückzuführen.Im Einzelnen genannt wurde z.B. die Tatsache, dass die Zuständigkeiten von Jugend- und Gesundheitsämtern unterschiedlich sind und dass gerade bei der Klärung von Zuständigkeiten häufig Interessenskonflikte deutlich werden, was der Sache nicht zuträglich sei. Als wesentlich für eine vernetzt arbeitende Verwaltung wurde insofern die Überwindung von Ressortdenken hervorgehoben. Ganz wichtig sind hierbei wiederum der Status und die Entscheidungskompetenzen von vorhandenen Familienbüros oder Familienbeauftragten.
Einige Male kam der Hinweis darauf, dass die „externe Vernetzung“, wie z.B. die Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und lokalen Bündnissen recht gut funktioniere, die „interne Vernetzung“, also die Zusammenarbeit innerhalb der Kommunalverwaltung, dagegen eher zu wünschen übrig lasse.
Welche strategischen Ansatzpunkte für Familienfreundlichkeit gibt es?
Danach befragt, wo sie strategische Ansatzpunkte für mehr Familienfreundlichkeit in der Kommunalverwaltung sehen, hoben die Teilnehmenden vor allem drei Aspekte hervor: Zum einen wurde die Notwendigkeit von Zielvorgaben und Konzepten und hierauf bezogener Planung genannt. Wichtig ist dabei vor allem, dass eine bereichsübergreifende Planung stattfindet und dass Berichte erstellt werden, die Datengrundlagen für die Bestandsaufnahme und weitere Planung liefern können. Konkrete Vorschläge betrafen z.B. die Einbindung der Stadtentwicklung oder der Bildungsplanung unter Rückgriff auf ein Konzept des lebenslangen Lernens. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang darauf, dass Verfahrenstransparenz gewährleistet sein müsse, nicht zuletzt, um Planungssicherheit zu gewährleisten.Häufig genannte weitere Ansatzpunkte für Familienfreundlichkeit betrafen zum zweiten die Verwaltungsorganisation, vor allem die Tatsache, dass Familienpolitik eine typische Querschnittsaufgabe ist. Hierunter verstanden die Expertinnen und Experten z.B. die Auflösung von Ämterhierarchien, die Neuordnung der Dezernate (etwa die Gründung eines Familiendezernates) und grundsätzlich neue Formen der Bündelung von Aufgaben und Personen.
Schließlich wurden auch einzelne Projekte, Angebote und Events als sinnvolle Ansatzpunkte für mehr Familienfreundlichkeit in den Kommunen genannt, über die grundsätzlich bedeutsame Prozesse angestoßen und verstärkt werden können und die gute Möglichkeiten zur Vernetzung bieten. Hierzu gehört z.B. die regelmäßige Durchführung eines Familientags, die Einrichtung einer Senioren-Servicestelle bzw. einer Pflegeberatungsstelle oder auch die Ausrichtung der Verwaltung als familienfreundliche Arbeitgeber.
Welche Messkriterien für den Erfolg der Maßnahmen sind sinnvoll?
Wie kann der Erfolg einer familienfreundlichen Politik in der Kommune festgestellt werden? Auf diese Frage gab es eine ganze Reihe von wichtigen Hinweisen. An erster Stelle nannten die familienpolitischen Akteurinnen und Akteure die Notwendigkeit, geeignete Datengrundlagen zu schaffen. Eine auf Fortschreibung ausgerichtete und mehrere Bereiche einbeziehende Familien- und Sozialberichterstattung, Familienbefragungen oder auch die Berücksichtigung externer Studien und Datensammlungen wurden hier als wichtige Möglichkeiten genannt, den Erfolg von kommunaler Familienpolitik längerfristig zu kontrollieren und zu sichern.Daneben verwiesen die Expertinnen und Experten aber auch auf bereits vorhandene interne Daten, die stärker genutzt werden sollten. Hierzu gehören z.B. die Kennzahlen im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, Gesundheitsindikatoren, Daten über Zu- und Fortzüge von Familien und Nutzungszahlen für kommunale Einrichtungen und Angebote. Einige Teilnehmende sprachen auch die Möglichkeit eines interkommunalen und auch eines internen Benchmarking für verschiedene Abteilungen an.
Hervorgehoben wurde des Weiteren die besondere Datensituation in den Kreisen. Diese ist nicht nur durch eine fehlende bzw. unzureichende Datenpflege in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bedingt. Hinzu komme auch die Tatsache, dass einheitliche Kriterien für die Datensammlung in den Kreisen häufig fehlen. Gefordert wird in diesem Zusammenhang ein einheitliches Berichtssystem für die Kreise.
Die Teilnehmenden setzten sich auch kritisch mit der Frage nach Messkriterien auseinander. Zunächst wurde darauf hingewiesen, dass die Perspektive der Betroffenen, also der Familien selbst, bei der Erfolgskontrolle nicht vernachlässigt werden dürfe. Auch die Verwendbarkeit der Kennzahlen des Neuen kommunalen Finanzmanagements wurde kritisch hinterfragt: Grundsätzlich sei bei dem Thema Messkriterien zu bedenken, dass nicht alle Erfolge von Angeboten messbar sind (wie z.B. misst man den Erfolg von Beratung?) und dass es auch messbare „Scheinerfolge“ gibt, wenn bei manchen Leistungen z.B. die Nutzungszahlen steigen und dies eher auf eine zunehmende Problembelastung hinweist.
Welche Handlungsbedarfe für die Verwaltung existieren?
Ein wichtiger Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Teilnehmenden aufgrund der häufig unzureichenden Wertschätzung des Themas Familienfreundlichkeit. Um diese zu überwinden, sind Prozesse der Bewusstseinsbildung in allen Bereichen der Verwaltung erforderlich, durch die dann Problembewusstsein und eine stärkere Bereitschaft zur Stärkung der Familienpolitik und zur innovativen Orientierung erreicht werden soll, die nicht bei einer reinen Reformrhetorik stehen bleibt. Als ein wichtiger Ansatzpunkt wird die Sensibilisierung aller Akteure in Politik und Verwaltung für die Bedeutung und den Nutzen einer familienfreundlichen Politik gesehen. Eine solche Sensibilisierung könne z.B. über Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verbänden und Verwaltung erfolgen. Auch verwaltungsübergreifende Hospitationen in der Praxis sind eine Möglichkeit, die aktuelle Realität von Familien und die Gegebenheiten des Sozialraums kennen zu lernen. Grundsätzlich wird hervorgehoben, dass die Bedeutung von persönlicher Betroffenheit und moralischer Verantwortung bei den familienpolitischen Akteuren in Politik und Verwaltung nicht unterschätzt werden sollte.Von ganz besonderer Bedeutung ist auch eine familienpolitische Gesamtstrategie. Hiermit kann das vermieden werden, was einige Teilnehmende als „Feuerlöschprinzip“ oder als „Gießkannenprinzip“ bezeichnet haben: punktuelle und auf einzelne Projekte zielende Aktivitäten, die öffentlichkeitswirksam „hochgepuscht“ werden und insgesamt eher isoliert da stehen. Wichtig sei vielmehr eine klare Positionierung, bei der Familienfreundlichkeit als übergeordnetes Thema ernst genommen und von allen Beteiligten (z.B. auch von allen Gemeinden eines Kreises) geteilt und nach außen vertreten wird. Konkret werden dabei nachhaltige Lösungen angemahnt, die die Situation aller Familien berücksichtigen und auch präventive Ansätze stärken. Hierfür sind Situationsanalyse und Maßnahmen-Evaluation notwendig.
Schließlich liegen Handlungsbedarfe im Bereich struktureller Lösungen in der Verwaltung. Hierzu gehören die Abkehr vom Ressort- und Konkurrenzdenken und die Abschaffung innovationshemmender Strukturen. Wichtig sei es vielmehr, klare und problemorientierte Entscheidungskompetenzen zuzuweisen, Vernetzungsstrukturen zu stärken und insgesamt eine gemeinsame Orientierung innerhalb der Kommunalverwaltung hin zu mehr Familienfreundlichkeit zu fördern. Hierzu gehört es auch, entsprechende Ressourcen sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht zur Verfügung zu stellen und insgesamt flexible Lösungen zu finden.
Autorin:
Angelika Engelbert
Leiterin des Informations- und Qualifizierungszentrums für Kommunen (IQZ) am Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum.
Erstellungsdatum: 25.08.2008