Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Strategische Instrumente

Jugendhilfeplanung und Sozialplanung

Jugendhilfe- und Sozialplanung findet in den Kommunen häufig noch nicht ausreichend integriert statt. Um eine aufeinander abgestimmte Gesamtplanung leisten zu können, ist ein Zusammenführen von kleinräumigem Detailwissen und grundlegenden sozialplanerischen Kenntnissen notwendig.

 

Jugendhilfeplanung

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderen die Kommunen, alles Notwendige zu planen und vorzuhalten, das dazu beiträgt, „insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren Familien Rechnung zu tragen." (§ 80 KJHG) Dabei sollen auch andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden. Dahinter steht die Annahme, dass ohne eine vorausschauende und kontinuierliche Planung eine leistungsfähige und bedarfsgerechte soziale Infrastruktur auf Dauer nicht gewährleistet werden kann.

Jugendhilfeplanung ist dabei das zentrale Steuerungselement auf dem Weg zur Umsetzung einer fachlichen und politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung, die in eine bedarfsgerechte und effektive Jugendhilfe mündet.
Sie macht konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und zur Verbesserung der kommunalen Angebote und liefert Anhaltspunkte für die Umsetzung und Überprüfung der Planungen und Angebote. Hierbei nutzt sie quantitative und qualitative Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- sowie Zielgruppenanalysen.

Das Ziel ist, ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen zu entwickeln, das zu einer am Bedarf orientierten Jugendhilfe führt. Mit dieser Zielsetzung soll eine Sozialisationsbedingungen vernachlässigende, an Symptomen orientierte Jugendhilfe vermieden werden und eine Gesamtperspektive entwickelt werden.

Im Mittelpunkt stehen die jungen Menschen und ihre Familien. Jugendhilfeplanung soll nicht über den Kopf von Familien und freien Trägern hinweg stattfinden, sondern diese beteiligen und den Eltern bzw. den Familien Wahlfreiheit ermöglichen. Dienstleistungsangebote sollen zukunftsorientiert und bürgernah sein. Gesichtspunkte wie Qualität, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Kontinuität werden ebenfalls in die Planung einbezogen.

 

Sozialplanung

Sozialplanung agiert dort, wo soziale Probleme existieren und bearbeitet werden müssen, wie beispielsweise in Städten, Kreisen oder Verbänden. Sozialplanung hat die Aufgabe, Bedürfnisse und Lebenslagen zu ermitteln und zu beschreiben.

Ein zentraler Aspekt der Sozialplanung ist die Entwicklung sozialer Unterstützungssysteme und deren Überprüfung auf ihre Wirkungen. Auf Basis von datengestützten Zielvorstellungen erstellt die Sozialplanung Bedarfsuntersuchungen und evaluiert bestehende Leistungsangebote. Dadurch wird ermöglicht, dass soziale Dienstleistungen und Angebote von sozialen Einrichtungen bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher geplant und implementiert werden können.

Sozialplanung soll u. a. soziale Gerechtigkeit herstellen und dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen. In diesem Zusammenhang setzt sich die Sozialplanung für Betroffene ein und unterstützt deren Partizipation in politischen und konzeptionellen Entscheidungsprozessen.

 

Gemeinsamkeiten von Jugendhilfeplanung und Sozialplanung

Jugendhilfeplanung und Sozialplanung gestalten kommunikative und diskursive Prozesse der Willensbildung und Entscheidungsfindung über erforderliche, geeignete, rechtzeitige und ausreichende Angebote in einer Kommune. Sie arbeiten prozessorientiert und haben insbesondere die Aufgabe, einen fachlichen und politischen Entwicklungsprozess zu initiieren und aufrecht zu erhalten, der sich am Bedarf, an den Interessen und örtlichen Bedingungen der Kommune und ihrer Bürgerinnen und Bürger orientiert.
Jugendhilfeplanung und Sozialplanung stellen dabei ein sehr komplexes planerisches Feld dar, das sich in verschiedene Planungsbereiche gliedern lässt. Zur optimalen Bearbeitung der einzelnen Bereiche sollte eine Kombination von Insiderwissen vor Ort und grundlegenden sozialplanerischen Kenntnissen vorhanden sein.

 

Familienberichterstattung als Grundlage für Jugendhilfe- und Sozialplanung

Eine wichtige Grundlage für planerische Entscheidungen in diesen Feldern ist kommunale Sozialberichterstattung bzw. Familienberichterstattung. Sie liefert Hinweise auf Problemkonstellationen, indem sie relevante Daten systematisch sozialraumbezogen analysiert und somit viel vollständiger und genauer aufbereitet, als dies in anderen Quellen verfügbar wäre. Gleichwohl kann eine (extern durchgeführte) Sozialberichterstattung das planerische Handeln in Kommunen nicht ersetzen. Sie ist lediglich eine wichtige Informationsbasis für diejenigen, die entsprechende Entscheidungen treffen müssen.

Erstellungsdatum: 27.02.2008, letzte Aktualisierung am 27.08.2010
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