Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

EU-Fördermittel

Grundsätze bei EU-Förderanträgen

Mit ihren Fonds und Programmen verfolgt die EU politische Ziele. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld einer Bewerbung mit den konkreten Zielen eines Fonds oder Programms auseinanderzusetzen. Sie möchten einen Antrag auf EU-Fördermittel stellen? Im Folgenden fassen wir zu beachtende Formalitäten zusammen.
Grundsätzlich sollte bei EU-Förderanträgen beachtet werden:

  • Hier erwähnte Fördermittel kommen nicht für jedes kommunale Familien-Projekt in Frage. Die Passung muss individuell geprüft werden. Die Hinweise in diesem Text und in den Steckbriefen können nur allgemeiner Art sein.
  • Anträge darf nicht immer jede (juristische) Person stellen. In einigen Fällen sind ausschließlich Konsortien verschiedener Akteure antragsberechtigt. In einigen Fällen kann eine Kommune über bestimmte Einrichtungen oder Betriebe einen Antrag stellen. In jedem Falle sollte im Vorfeld geprüft werden, wie die genauen Anforderungen lauten.
  • Verschiedene Programme haben verschiedene Vergabeverfahren. Mal muss der Antrag bei der Bezirksregierung, mal bei einer Nationalen Agentur oder direkt in Brüssel gestellt werden. Über das genaue Verfahren sollten sich Antragstellende im Vorfeld genau informieren.
  • Es gibt Fortbildungsveranstaltungen für kommunale Akteure zum Thema EU-Förderungen. Hier werden Strategien zur erfolgreichen Beteiligung an Ausschreibungsverfahren vermittelt. Nutzen Sie die Veranstaltungssuche [Verlinkung einfügen] auf unserem Portal familie-in-nrw.de.
  • Antragsfristen sind einzuhalten – EU-Förderungen haben aber in der Regel einen langjährigen Vorlauf, so dass eine Vorausplanung gut möglich ist.
  • Die Verfügbarkeit eigener Finanzressourcen sollte geprüft werden, da bereits eine Antragstellung Kosten verursachen kann, weil Vorfinanzierungen bis zur Ausschüttung notwendig werden können oder Projekte nur teilweise (nicht zu 100 Prozent) gefördert werden.
  • Je nach Förderprogramm steigert ein innovativer Charakter des Projekts oder eine europaweite Übertragbarkeit oder gar Kooperation die Chance auf eine Förderung. Manchmal sind dies sogar Voraussetzungen.

Hinweis: Einige in thematischer Hinsicht geeignete Programme sind nicht in der Übersicht der EU-Fonds und -Förderprogramme enthalten, weil Kommunen nicht antragsberechtigt sind, Antragsfristen bereits verstrichen oder Fördervolumina bereits ausgeschöpft sind. Sollten Sie dennoch einzelne Programme oder relevante Fonds vermissen, wenden Sie sich bitte an das Informations- und Qualifizierungszentrum. Kontakt.

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