Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Praxis vor Ort

Beispiel guter Praxis:
Nah und Fair

Logo zu Nah und Fair
In Mülheim kooperieren Verbände, Dienstleister, Kirchengemeinden, Bürgerinnen und Bürger, unterstützt von der Stadt und der Verbraucherzentrale NRW, damit Familien besser über haushaltsnahe Dienstleistungen informiert werden.
Aus einem Modellprojekt ist eine Gemeinschaft entstanden die sich weiterhin aktiv für die Einhaltung der Qualitätskriterien für haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzt und zugleich die Projektergebnisse auf die Zielgruppe „Familie“ erweitert hat.

 

Kommune / Stadt / Gemeinde

Mülheim

 

Bezeichnung

„Nah und Fair“

 

Laufzeit

 Seit August 2009

 

Träger

Kooperationsgemeinschaft bürgerorientierter haushaltsnaher  Dienstleistungen. Eine Initiative von Verbänden, Dienstleistern, Kirchengemeinden, Bürgerinnen und Bürgern unterstützt durch die Verbraucherzentrale NRW und die Stadt Mülheim an der Ruhr

 

Ansprechpersonen

Anke Klein, Inge Lantermann, Jörg Marx

Stadt Mülheim
Am Hauptbahnhof 2 oder Viktoriastraße 26-28
45468 Mülheim an der Ruhr

Telefon: 0208-455-5005, -5003, -5012

 

Anlass / Hintergrund vor Beginn

Mülheim war im Jahr 2007 einer von fünf Modellstandorten des nordrhein-westfälischen Familienministeriums  zur Umsetzung der Qualitätsstandards für haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese wurden gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW entwickelt. In Mülheim an der Ruhr hat sich dann, unter Koordination des Sozialamtes der Stadt, die „Kooperationsgemeinschaft Nah & Fair“ zunächst für Senioren gegründet. „Nah & Fair“ ist ein freier Zusammenschluss in Form einer Kooperationsgemeinschaft zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den anbietenden Unternehmen. Am 24. August 2009 beschloss die Vollversammlung von "Nah & Fair – Kooperationsgemeinschaft bürgerorientierter haushaltsnaher Dienstleistungen Mülheim an der Ruhr", dieses Angebot auch auf Familien auszudehnen.

 

Ziele

In Mülheim an der Ruhr gibt es bereits Anbieter für fast alle haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese werden  jetzt gebündelt, um sich an einheitlichen Qualitätsstandards zu orientieren.

 

Zielgruppe

Seniorinnen und Senioren, Familien in Mülheim

 

Inhalte

Die Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft haben sich auf folgende Eckpunkte verständigt, auf deren Grundlage sie ihre Arbeit qualitativ abstimmen wollen.

1. Die Kooperationsgemeinschaft versteht sich als freier Qualitätsverbund zur Umsetzung der gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW entwickelten Standards für haushaltsnahe Dienstleistungen. Es wird keine eigene Rechtsform für die Arbeitsgemeinschaft angestrebt. Name des Verbundes ist „Nah & Fair - Kooperationsgemeinschaft bürgerorientierter haushaltsnaher Dienstleistungen Mülheim an der Ruhr“.

2. Die Kooperationsgemeinschaft fühlt sich im Besonderen den Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Gemeinwohl verpflichtet. Auf diesem Hintergrund sind neben professionellen Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen auch Verbraucher und Verbraucherinnen und Vertreter und Vertreterinnen öffentlicher Einrichtungen zur Mitarbeit eingeladen.

3. Die Kooperationsgemeinschaft geht zurück auf das Modellprojekt der Verbraucherzentrale NRW, gefördert durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW. Die Kooperationsgemeinschaft fühlt sich den von ihr entwickelten Anforderungen verpflichtet und macht die Verpflichtung jedes einzelnen Leistungsanbieters zu diesen Standards zur Voraussetzung für die Mitarbeit in dem Qualitätsverbund.

4. Sie versteht sich als kommunaler Verbund „vor Ort“ zur Zusammenarbeit und Förderung von Angeboten entsprechend dieser Standards.

5. Die Kooperationsgemeinschaft wirkt mit an der Überwachung der Qualität und Einhaltung dieser Standards in Mülheim an der Ruhr.

6. Zu diesem Zwecke hat sie als sichtbares Zeichen das von der Kooperationsgemeinschaft entwickelte Logo „Nah & Fair“ entwickelt. Die Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft sind dazu berechtigt, dieses Qualitätssiegel für eigene Werbezwecke zu nutzen.

7. Die Mitarbeit in der Kooperationsgemeinschaft erfolgt ehrenamtlich. Anfallende Kosten für Gemeinschaftsaktivitäten sollen z.B. durch Umlagen von den Dienstleistern der Kooperationsgemeinschaft, durch Sponsoring und mögliche andere Drittmittelfinanzierungen gedeckt werden.

8. Die Finanzierung ist durch eine zeitnah zu erstellende Satzung verbindlich zu regeln.

9. Die Zusammenarbeit in der Kooperationsgemeinschaft wird durch eine Lenkungsgruppe vorbereitet und begleitet. Zentrales Gremium ist die Vollversammlung der Kooperationsgemeinschaft. Sitzungen der Vollversammlung finden mindestens zweimal jährlich statt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr übernimmt die Einladung und die Protokollführung. Die Lenkungsgruppe tagt entsprechend nach Bedarf.

10. Die Arbeitsgemeinschaft entwickelt ein System der Qualitätssicherung. Hieraus wird sie Regeln für die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft festlegen und die Einhaltung überwachen. Insbesondere wird sie Beschwerden und Verstöße erfassen und die Behebung festgestellter Mängel verfolgen. Sie wird Regeln für den Ausschluss aus der Qualitätsgemeinschaft festlegen.

Die Kooperationsgemeinschaft hat einen Flyer herausgegeben, der auch im Internet verfügbar ist und dort aktualisiert wird. Die Mitarbeitenden im Sozialamt der Stadt stehen für Fragen zur Verfügung.

 

Beteiligte

  • Agenda 21 - AK Planung, Umwelt & Gesundheit
  • Aktion „Nächstenhilfe“ der ev. Kirche Saarn
  • Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew
  • Ortsarbeitsgemeinschaft der Verbraucher e.V.
  • Paritätische Initiative für Arbeit e.V.
  • DRK Kreisverband Mülheim an der Ruhr
  • Stadt Mülheim an der Ruhr
  • VDK - Kreisverband
  • Verbraucherzentrale Mülheim e.V.
  • Verein für gemeinschaftliches Wohnen und Leben im Alter e.V.

 

Einbindung/Vernetzung

Verbraucherzentrale NRW

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