Praxis vor Ort
Beispiel guter Praxis:
„Jung kauft Alt – Junge Menschen kaufen alte Häuser“
- Kommune / Stadt / Gemeinde
- Bezeichnung
- Laufzeit
- Träger
- Ansprechpartner
- Hintergrund
- Ziele
- Zielgruppe
- Inhalte
- Vernetzung
Kommune / Stadt / Gemeinde
Gemeinde Hiddenhausen
Bezeichnung
„Jung kauft Alt – Junge Menschen kaufen alte Häuser“
Laufzeit
seit 01.07.2007
Träger
Gemeinde Hiddenhausen
Ansprechpartner
Andreas HomburgGemeinde Hiddenhausen,
Amt für Gemeindeentwicklung
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
Tel.: 05221/964-252
E-Mail: a.homburg@hiddenhausen.de
Hintergrund
Hiddenhausen verfolgt ein neues Denken in der Baulandpolitik. Damit soll den Folgen des demografischen Wandels, dem Wegzug junger Familien, dem Freiflächenverbrauch und dem Leerlaufen der Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Grund- und Weiterführende Schulen) entgegengewirkt werden.
Ziele
Mit dem kommunalen Förderprogramm sollen junge Familien gehalten und neue junge Familien gewonnen werden, um alte Bauquartiere „mit Leben zu füllen“.
Zielgruppe
Junge Familien (mit Kindern)
Inhalte
Den Sanierungsaufwand zuverlässig einzuschätzen, ist ein zentrales Problem bei der Vermarktung bzw. Wiedernutzung von Altbauten. Anders als bei Neubauten fehlt es den Bauherren hier an fundierten Grundlagen für die Finanzierung. Viele zögern aufgrund der Kosten, Fachleute einzuschalten, und verlassen sich daher auf zweifelhafte Schätzungen oder lassen den Gedanken an die Um- bzw. Nachnutzung einer Altimmobilie gleich wieder fallen. Sowohl hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten (Grundriss), als auch hinsichtlich der zu erwartenden Baukosten haben Neubauten eine deutlich bessere Transparenz.Hier setzt das Förderprogramm der Gemeinde an:
Im Rahmen des ersten Bausteins des Programms fördert die Gemeinde die Erstellung eines Altbau-Gutachtens, um die Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Umbau- und Sanierungskosten von Gebrauchtimmobilien fachkundig abschätzen zu lassen. Ortsbegehung, Bestandsaufnahme, Modernisierungsempfehlung und Kostenschätzung werden einmalig mit einem Sockelbetrag von 600 Euro bezuschusst, der je nach Kinderzahl bis auf maximal 1.500 Euro (300 Euro für jedes Kind) anwachsen kann.
Voraussetzung ist lediglich das Einverständnis des Eigentümers, der Nachweis der Fachkunde des Gutachters (Eintrag in das Verzeichnis einer Architektenkammer oder Anerkennung als Bausachverständiger durch die Industrie- und Handelskammer) und die Weitergabe des Gutachtens an die Gemeinde zur Schaffung eines Informationspools bzw. eines Altbau-Zustandskatasters. Die Gemeinde stellt so sicher, dass keine Immobilie mehrfach begutachtet bzw. gefördert wird.
Mit dem zweiten Baustein des Programms fördert die Gemeinde den Erwerb einer mindestens 25 Jahre alten Immobilie. Die Förderphase wird in der Regel bei der Aufstellung der Finanzierungspläne von den beleihenden Banken und Sparkassen berücksichtigt, so dass über den sechsjährigen Förderzeitraum eine langfristige „Bindung an die Scholle“ erreicht wird.
Die Förderung beträgt für die Dauer von sechs Jahren jährlich 600 Euro zuzüglich 300 Euro für jedes zum Haushalt der Antragstellenden gehörende minderjährige Kind. Bei Geburten innerhalb des Förderzeitraumes erhöht sich der Förderbetrag im Sinne eines „Altbau-Kindergeldes“ automatisch bis zu einem jährlichen Förderbetrag von 1.500 Euro.
Neu ist die Förderung des Abrisses nicht mehr sanierungsfähiger Altbauten, die zeitnah durch einen Neubau auf dem gleichen Grundstück ersetzt werden (Ersatzbau) vor dem Hintergrund, dass auch dadurch wieder junges Leben in die Orte zurückgeholt wird.
Vernetzung
Vor Einführung des Programms setzte sich eine Expertenrunde aus Banken, Sparkassen, Maklern, Wohnbaugesellschaften, Planern und Architekten am „Runden Tisch“ zusammen, um Möglichkeiten der Förderung der Altbaunutzung zu erörtern.Mehr zu „Jung kauft Alt – Junge Menschen kaufen alte Häuser“
Weiterführende Informationen
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- Stadtentwicklung Städte und Gemeinden haben Familie als wichtigen Zukunftsfaktor erkannt. Wenn Familienfreundlichkeit kommunales Leitziel werden soll, ist eine nachhaltige und in allgemeine Stadtentwicklungskonzepte eingebundene kommunale Familienpolitik erforderlich. mehr
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