Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Praxis vor Ort

Beispiel guter Praxis:
Familienfreundliches Extertal

Familienfreundliches Extert
Dem Rückgang der Einwohnerzahl begegnet die Flächengemeinde Extertal mit finanziellen Entlastungen für Familien und guten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Extertal begegnet dem Einwohnerrückgang mit einer Vielzahl von finanziellen Entlastungen für Familien. Diese Angebote erschließen sich einfach und ermöglichen insbesondere für einkommensschwache oder kinderreiche Familien  eine Steigerung der Lebensqualität

 

Bezeichnung

Familienfreundliches Extertal

 

Laufzeit

Maßnahmen sind auf Dauer angelegt

 

Träger

Gemeinde Extertal

 

Ansprechpartner

Frau Requardt, Herr Wallenstein
Gemeinde Extertal
Mittelstr. 33/35
32699 Extertal

Tel.: 05262 402-103, 05262 402-310
E-Mail: b.requardt(at)extertal.de, m.wallenstein(at)extertal.de

 

Anlass / Hintergrund vor Beginn

Rückgang der Einwohnerzahl in einer ländlichen Flächengemeinde

 

Ziele

  • Attraktivitätssteigerung der Kommune für Familien
  • Ausbau der Standortfaktoren
  • Finanzielle Entlastung von Familien
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Breitgefächertes Spiel- und Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche
  • Stärkung von offener Ganztagsgrundschule (OGS) und Kindertageseinrichtungen

 

Zielgruppe

Familien

 

Inhalte

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten für Neubürger und Neubürgerinnen (Programm „jung kauft alt“): Freiwilliger kommunaler Zuschuss für den Kauf von Altbauten in Höhe von 3.600,- Euro bis 9.000,- Euro plus einmalige Förderung von Altbaugutachten

Kein Beitrag für Offene Ganztagsgrundschule (OGS) für einkommensschwache Familien (bis 17.500,- Euro Jahreseinkommen)

Kein OGS- Beitrag für Geschwisterkinder (bei gleichzeitigem OGS- Besuch)

Kein OGS- Beitrag, wenn Geschwisterkind gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung untergebracht ist, selbst wenn das Geschwisterkind sich im letzten Kindergartenjahr befindet und daher keinen Beitrag zu zahlen hat

Teilnahme am Härtefallfond "Alle Kinder essen mit", dem Nachfolgeprogramm des Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit“ (Essenszuschuss für OGS- Kinder)

Ausgabe von Berechtigungskarten für Familien, die ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen gem. AsylbLG erhalten (50 % - Eintrittsermäßigung für Freibäder und kulturelle Veranstaltungen + Gebührenbefreiung für Kurse der VHS)

 

Beteiligte

Kindertageseinrichtungen, Schulen, Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kirchengemeinden, Freibadvereine, Sportvereine

 

Einbindung / Vernetzung

Kindertageseinrichtungen, Schulen, Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kirchengemeinden, Freibadvereine, Sportvereine

Veranstaltungskalender
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