Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Praxis vor Ort

Beispiel guter Praxis:
Bielefelder Jugendhaus

Bielefelder Jugendhaus
Das Bielefelder Jugendhaus unterstützt junge Leute unter 25 Jahren, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen. Mit verschiedenen Angeboten in einem Haus und aus einer Hand begleitet das Jugendhaus Jugendliche ab der achten Klasse bis zur Integration in den Arbeitsmarkt.
Durch Kooperation und die Bündelung der Jugendberufshilfe im Jugendhaus rücken die Jugendlichen in den Mittelpunkt der Leistungen – unabhängig von der zuständigen Stelle. Dies ermöglicht Mischfinanzierungen: SGB II Leistungen, Jugendberufshilfsmittel sowie Drittmittel fließen gezielt in ein individuelles und wirksames Maßnahmenpaket.

 

Bezeichnung

Bielefelder Jugendhaus – Beratung aus einer Hand

 

Laufzeit

Seit Januar 2007

 

Träger

Jugendberufshilfe der REGE mbH
Bereich U25 der ARGE Arbeitplus

 

Ansprechpartner

Klaus Siegeroth
Bielefelder Jugendhaus
Niederwall 39
33602 Bielefeld

Tel.: 0521 9237-200
E-Mail: siegeroth(at)rege-mbh.de

 

Anlass / Hintergrund vor Beginn

Es gab große Überschneidungen der Zielgruppen in der Jugendberufshilfe und derjenigen, die Leistungen nach SGB II erhalten. SGB II beziehende Jugendliche haben eine geringe Ausbildungsquote (15%). Hinzu kamen viele Maßnahmen, die den Jugendlichen unabgestimmt angeboten wurden sowie eine fehlende Verzahnung im Übergang Schule und Beruf aller beteiligten Organisationen. Arbeits-, oder Ausbildungslosigkeit ihrer Kinder stellt für Familien eine hohe Belastung dar. Gerade benachteiligte Jugendliche und ihre Eltern benötigen Unterstützung, um sich orientieren zu können.

 

Ziele

Leistungserbringung aus einer Hand. Konsequentes Arbeiten mit allen Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf ab der achten Klasse bis zur Integration in eine Ausbildung oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb von vier Jahren.

 

Zielgruppe

Alle Jugendlichen der Stadt Bielefeld mit Unterstützungsbedarf im Übergang "Schule und Beruf".

 

Inhalte

Durch ein einheitliches Konzept werden die SGB II-Leistungen und die Leistungen der Jugendberufshilfe (SGB VIII) aufeinander abstimmt und eine koordinierende Steuerung der einzelnen Schritte im Integrationsprozess der benachteiligten Jugendlichen sichergestellt.

Diese an zentraler Stelle gebündelte Steuerung ermöglicht eine zügige und passgenaue Abstimmung der Angebote und verhindert parallele Mehrfachangebote für Jugendliche.

Um die Integrationschancen des einzelnen Jugendlichen zu erhöhen, werden auch die Leistungen der Jugendberufshilfe im Rahmen eines Fallmanagements erbracht und frühzeitig präventiv angesetzt.

Hieraus resultiert folgende optimierte Beratungs- und Betreuungsstruktur:
Alle Leistungen sind weitestgehend mit dem Ziel verbunden, dass der Integrationsbedarf sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Menschen im Vordergrund steht und nicht das zu Grunde liegende Leistungsgesetz.

Mögliche Mischfinanzierungen eines Maßnahmepaketes aus SGB II / SBG III-Mitteln, den Jugendberufshilfemitteln sowie Drittmittel der EU, von Bund und Land schaffen die notwendigen Spielräume eines an den Bielefelder Verhältnissen ausgerichteten qualitativen Maßnahmesystems.

Jeder junge Mensch erhält damit unabhängig von dem zuständigen Leistungsträger Zugang zum System.

 

Beteiligte

Jugendberufshilfe und ARGE als Bürogemeinschaft in Kooperation mit Agentur für Arbeit, allgemeinbildenden Schulen, Berufskollegs, Jugendhilfe und Unternehmen.

 

Einbindung / Vernetzung

Über den Jugendbeirat des Jugendhauses bestehend aus Sozialdezernent, Schuldezernent, Arbeitgeberverband, Handwerkskammer, IHK, Gewerkschaft, Bezirksregierung, Schulverwaltung, Berufskollegs, Gleichstellungsstelle, Agentur für Arbeit, ARGE/Arbeitplus und Jugendberufshilfe/REGE mbH ist die Vernetzung auf der Entscheidungsebene sichergestellt.

Veranstaltungskalender
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