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Zweiter Landeskrippengipfel im Familienministerium - Konstruktiver Dialog über den Endspurt beim U3-Ausbau
Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz in Kraft. Damit bleibt noch rund ein Jahr, um so viele U3-Plätze wie möglich zu schaffen. Deshalb haben wir über die Herausforderungen und Perspektiven für das kommende Jahr gesprochen", erklärte Schäfer.
Die Ministerin hatte bereits im vergangenen Jahr Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Träger, der Eltern und aller Landtagsfraktionen zu einem ersten Landeskrippengipfel eingeladen. Damals wurden neben der zentralen Frage nach der Verteilung der zusätzlichen Landesmittel auch weitere Aspekte besprochen, die den Ausbau behindern. Dabei stieß der Vorschlag der Ministerin, eine Task Force zum U3-Ausbau im Familienministerium einzurichten, auf große Zustimmung. Die Task Force unterstützt seitdem Kommunen und Träger ganz konkret bei einzelnen Problemstellungen vor Ort. "Sie hat mittlerweile zahlreiche, sehr nützliche Erfahrungen gesammelt, wo noch Unsicherheiten oder Hindernisse beim U3-Ausbau bestehen. Auch darüber haben wir in der heutigen Runde gesprochen", sagte Schäfer.
Unsicherheiten nehme sie unter anderem bei der Frage nach den Gruppenformen und Gruppengrößen wahr. Träger berichteten von Einrichtungen, die entsprechend der Raumempfehlungen und mit entsprechend mehr Personal zwar zwei bis drei Kinder mehr hätten aufnehmen können, dann aber bei einer Aufstockung oder Teilung der Gruppen die Empfehlungen für die Gruppengrößen entweder über- oder unterschritten hätten. Deshalb wies die Ministerin noch mal auf die bestehende Gesetzeslage hin. "Wenn die räumlichen Voraussetzungen stimmen und entsprechend mehr Personal eingestellt wird, dürfen auch mehr Kinder in eine Gruppe aufgenommen werden. Eines allerdings ist klar: Nordrhein-Westfalen hat im Bundesländervergleich bei den unter Dreijährigen die beste Betreuungsrelation. Dabei wird es auch bleiben. Um es auf eine einfache und anschauliche Formel zu bringen: Mehr Kinder gleich mehr Personal. Daran werden wir nicht rütteln. Quantität darf nicht vor Qualität gehen", sagte Schäfer.
Darüber hinaus bestätigte die Ministerin auf Anfrage auch noch mal, dass befristete Betriebsgenehmigungen in der Regel unbürokratisch verlängert würden.
Schäfer verwies außerdem darauf, dass auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung oder im Nothaushalt befänden, die vom Land für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellten Mittel beantragen könnten, um in neue Plätze für unter Dreijährige zu investieren. "Da der U3-Ausbau zu den pflichtigen kommunalen Aufgaben gehört, gibt es hier keine kommunalaufsichtlichen Bedenken. Selbst Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept, also so genannte Nothaushaltskommunen, dürfen die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen und Betriebskosten von neuen U3-Plätzen auch vor der Geltung des Rechtsanspruchs 2013 aufbringen", erklärte Schäfer.
Ferner informierte die Ministerin die Runde über Signale vom Bund, die darauf hindeuten, dass die Bundesmittel, die im Rahmen des Fiskalpakts für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollen, auch für Maßnahmen verwendet werden können, mit denen bereits ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurde. Dafür hatte sich Nordrhein-Westfalen beim Bund stark gemacht.
Schäfer richtete einen erneuten Appell an die Kommunen und Träger, auch während des laufenden Kindergartenjahres jeden bereits neu geschaffenen U3-Platz zu besetzen. "In vielen Kindertageseinrichtungen gibt es Wartelisten mit Kindern unter drei Jahren, die dringend einen Platz benötigen. Ihre Eltern rechnen fest damit, dass der Ausbau weiter an Dynamik gewinnt. Diese Familien dürfen wir nicht vor der geschlossenen Tür stehen lassen. Jeder neue Platz sollte sofort besetzt werden", appellierte Schäfer.
Die Ministerin hatte bereits im vergangenen Jahr Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Träger, der Eltern und aller Landtagsfraktionen zu einem ersten Landeskrippengipfel eingeladen. Damals wurden neben der zentralen Frage nach der Verteilung der zusätzlichen Landesmittel auch weitere Aspekte besprochen, die den Ausbau behindern. Dabei stieß der Vorschlag der Ministerin, eine Task Force zum U3-Ausbau im Familienministerium einzurichten, auf große Zustimmung. Die Task Force unterstützt seitdem Kommunen und Träger ganz konkret bei einzelnen Problemstellungen vor Ort. "Sie hat mittlerweile zahlreiche, sehr nützliche Erfahrungen gesammelt, wo noch Unsicherheiten oder Hindernisse beim U3-Ausbau bestehen. Auch darüber haben wir in der heutigen Runde gesprochen", sagte Schäfer.
Unsicherheiten nehme sie unter anderem bei der Frage nach den Gruppenformen und Gruppengrößen wahr. Träger berichteten von Einrichtungen, die entsprechend der Raumempfehlungen und mit entsprechend mehr Personal zwar zwei bis drei Kinder mehr hätten aufnehmen können, dann aber bei einer Aufstockung oder Teilung der Gruppen die Empfehlungen für die Gruppengrößen entweder über- oder unterschritten hätten. Deshalb wies die Ministerin noch mal auf die bestehende Gesetzeslage hin. "Wenn die räumlichen Voraussetzungen stimmen und entsprechend mehr Personal eingestellt wird, dürfen auch mehr Kinder in eine Gruppe aufgenommen werden. Eines allerdings ist klar: Nordrhein-Westfalen hat im Bundesländervergleich bei den unter Dreijährigen die beste Betreuungsrelation. Dabei wird es auch bleiben. Um es auf eine einfache und anschauliche Formel zu bringen: Mehr Kinder gleich mehr Personal. Daran werden wir nicht rütteln. Quantität darf nicht vor Qualität gehen", sagte Schäfer.
Darüber hinaus bestätigte die Ministerin auf Anfrage auch noch mal, dass befristete Betriebsgenehmigungen in der Regel unbürokratisch verlängert würden.
Schäfer verwies außerdem darauf, dass auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung oder im Nothaushalt befänden, die vom Land für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellten Mittel beantragen könnten, um in neue Plätze für unter Dreijährige zu investieren. "Da der U3-Ausbau zu den pflichtigen kommunalen Aufgaben gehört, gibt es hier keine kommunalaufsichtlichen Bedenken. Selbst Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept, also so genannte Nothaushaltskommunen, dürfen die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen und Betriebskosten von neuen U3-Plätzen auch vor der Geltung des Rechtsanspruchs 2013 aufbringen", erklärte Schäfer.
Ferner informierte die Ministerin die Runde über Signale vom Bund, die darauf hindeuten, dass die Bundesmittel, die im Rahmen des Fiskalpakts für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollen, auch für Maßnahmen verwendet werden können, mit denen bereits ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurde. Dafür hatte sich Nordrhein-Westfalen beim Bund stark gemacht.
Schäfer richtete einen erneuten Appell an die Kommunen und Träger, auch während des laufenden Kindergartenjahres jeden bereits neu geschaffenen U3-Platz zu besetzen. "In vielen Kindertageseinrichtungen gibt es Wartelisten mit Kindern unter drei Jahren, die dringend einen Platz benötigen. Ihre Eltern rechnen fest damit, dass der Ausbau weiter an Dynamik gewinnt. Diese Familien dürfen wir nicht vor der geschlossenen Tür stehen lassen. Jeder neue Platz sollte sofort besetzt werden", appellierte Schäfer.
Quellen:
Pressemeldung vom 30.08.2012 des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressemeldung vom 30.08.2012 des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
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