Aktuelles
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung:
Bundesfamilienministerium startet Förderprogramm
Das Programm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen.
Es setzt auf eine Kooperation zwischen den Unternehmen und öffentlichen oder freien Trägern von Betreuungseinrichtungen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 € für jeden neuen Platz im Jahr. Die Mittel werden bis zu zwei Jahre lang gezahlt.
Weitere Informationen dazu gibt es bei der zentralen Servicestelle unter Tel.: 0800/00 00 94 5.
Es setzt auf eine Kooperation zwischen den Unternehmen und öffentlichen oder freien Trägern von Betreuungseinrichtungen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 € für jeden neuen Platz im Jahr. Die Mittel werden bis zu zwei Jahre lang gezahlt.
Weitere Informationen dazu gibt es bei der zentralen Servicestelle unter Tel.: 0800/00 00 94 5.
Quellen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.02.2008
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.02.2008
LINKS ZUM THEMA
- Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Diese Seite hält weitere Informationen zum Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums bereit. Damit werden Unternehmen unterstützt, die für die Kleinkinder ihrer Beschäftigten neue Plätze in Kindertageseinrichtungen schaffen. (Recherchedatum: 13.10.2009)
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