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Landesregierung und kommunale Spitzenverbände verständigen sich auf „Zukunftspakt für die Kommunen“
„Wir wollen Arbeitsplätze sichern und zügig in wichtige Infrastruktur investieren. Das ist ein starkes Signal: Wir in Nordrhein-Westfalen kämpfen gemeinsam gegen die Krise“, betonten Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Anschluss. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen wurden bei den Gesprächen durch ihre Präsidenten vertreten: Norbert Bude für den Städtetag, Thomas Kubendorff für den Landkreistag und Roland Schäfer für den Städte- und Gemeindebund.
Der „Zukunftspakt für die Kommunen“ orientiert sich an 5 Grundsätzen:
1. Nordrhein-Westfalen hat die höchste Quote.
2. Alle Kommunen können sich beteiligen.
3. Die Kommunen entscheiden vor Ort.
4. Klare Investitionsschwerpunkte: Bildung und Infrastruktur
5. Maximale Transparenz.
Punkt 1: Nordrhein-Westfalen hat die höchste Quote.
Für Nordrhein-Westfalen stehen 2009 und 2010 insgesamt 2,844 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionsmitteln zur Verfügung. Von diesen 2,844 Milliarden Euro tragen das Land und die Kommunen insgesamt 710 Millionen Euro. Die Landesregierung stellt den Kommunen pauschal 2,380 Milliarden Euro zur Verfügung. Das entspricht 83,68 Prozent der Gesamtmittel. Mit dieser Quote ist das Land deutlich kommunalfreundlicher als vom Bund gefordert: Das Gesetz sieht lediglich eine Quote von 70 Prozent vor. Den Rest der Mittel, insgesamt 464 Millionen Euro, verwendet das Land direkt für die energetische Sanierung der Hochschulen. Auch davon profitieren die Kommunen.
Punkt 2: Alle Kommunen können sich beteiligen.
Alle Kommunen des Landes werden an dem Zukunftspakt teilhaben. Die Mittel werden nach objektiven Kriterien verteilt. Grundlage sind die bewährten Schlüssel für die Schul-/Bildungspauschale, die Investitionspauschale und die Schlüsselzuweisungen. Die Mittel im Bereich Bildung werden nach Schülerzahlen an die Gemeinden verteilt. Die Mittel im Bereich Infrastruktur werden zur Hälfte in Anlehnung an die Kriterien der Investitionspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz verteilt. Das heißt: für die Gemeinden zu 70 Prozent nach Einwohnern und zu 30 Prozent nach Fläche. Die andere Hälfte wird entsprechend der Kriterien der Schlüsselzuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes verteilt. Dadurch werden finanzschwache Kommunen begünstigt. Es ist von höchster Bedeutung, dass gerade die finanzschwachen Kommunen mitmachen können. Wir in Nordrhein-Westfalen kämpfen gemeinsam gegen die Krise. Wir lassen keine Kommune allein.
Punkt 3: Die Kommunen entscheiden vor Ort.
Der Zukunftspakt ist nur dann schnell umsetzbar und konjunkturwirksam, wenn er unbürokratisch abgewickelt wird. Das haben wir durchgesetzt. Auf Drängen Nordrhein-Westfalens wurde ein Verfahren zur pauschalierten Verteilung der Mittel ermöglicht. Das bedeutet: Es muss nicht für jedes Projekt ein eigener Antrag gestellt werden. Das beschleunigt die Verfahren und verhindert Bürokratismus. Die Kommunen werden ihre Investitionsmaßnahmen quartalsweise dokumentieren. Ebenfalls quartalsweise erhalten sie dann die notwendigen Mittel.
Punkt 4: Klare Investitionsschwerpunkte: Bildung und Infrastruktur.
Wir investieren dort, wo es am dringendsten notwendig ist.
Punkt 5: Maximale Transparenz
Für die Finanzierung des Zukunftspakts für 2009 und 2010 wird ein Sondervermögen eingerichtet, das über einen Zeitraum von zehn Jahren getilgt wird. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung erst auf dem Wege der Abfinanzierung, die 2012 beginnt. Insgesamt beträgt die Kofinanzierung der Kommunen an ihrem eigenen Investitionsanteil 12,5 Prozent. Das bedeutet: Die Gemeinschaft der nordrhein-westfälischen Kommunen zahlt ab dem Jahr 2012 für 10 Jahre durchschnittlich rund 42 Millionen Euro pro Jahr, um ihren Finanzierungsanteil zu tragen. Das sind weniger als 2 Prozent pro Jahr für Zins und Tilgung.
Erstens hat das den Vorteil, dass sich alle Kommunen unabhängig von ihrer Finanzkraft unmittelbar am Programm beteiligen können. Es sind keine Genehmigungen der Bezirksregierungen notwendig. Zweitens hat das Sondervermögen den Vorteil, dass die Haushalte der Kommunen nicht unmittelbar belastet werden, sondern nachlaufend und über mehrere Jahre verteilt. Drittens ist sichergestellt, dass die Kosten des Zukunftspakts mit maximaler Transparenz abgewickelt werden.
Der „Zukunftspakt für die Kommunen“ orientiert sich an 5 Grundsätzen:
1. Nordrhein-Westfalen hat die höchste Quote.
2. Alle Kommunen können sich beteiligen.
3. Die Kommunen entscheiden vor Ort.
4. Klare Investitionsschwerpunkte: Bildung und Infrastruktur
5. Maximale Transparenz.
Punkt 1: Nordrhein-Westfalen hat die höchste Quote.
Für Nordrhein-Westfalen stehen 2009 und 2010 insgesamt 2,844 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionsmitteln zur Verfügung. Von diesen 2,844 Milliarden Euro tragen das Land und die Kommunen insgesamt 710 Millionen Euro. Die Landesregierung stellt den Kommunen pauschal 2,380 Milliarden Euro zur Verfügung. Das entspricht 83,68 Prozent der Gesamtmittel. Mit dieser Quote ist das Land deutlich kommunalfreundlicher als vom Bund gefordert: Das Gesetz sieht lediglich eine Quote von 70 Prozent vor. Den Rest der Mittel, insgesamt 464 Millionen Euro, verwendet das Land direkt für die energetische Sanierung der Hochschulen. Auch davon profitieren die Kommunen.
Punkt 2: Alle Kommunen können sich beteiligen.
Alle Kommunen des Landes werden an dem Zukunftspakt teilhaben. Die Mittel werden nach objektiven Kriterien verteilt. Grundlage sind die bewährten Schlüssel für die Schul-/Bildungspauschale, die Investitionspauschale und die Schlüsselzuweisungen. Die Mittel im Bereich Bildung werden nach Schülerzahlen an die Gemeinden verteilt. Die Mittel im Bereich Infrastruktur werden zur Hälfte in Anlehnung an die Kriterien der Investitionspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz verteilt. Das heißt: für die Gemeinden zu 70 Prozent nach Einwohnern und zu 30 Prozent nach Fläche. Die andere Hälfte wird entsprechend der Kriterien der Schlüsselzuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes verteilt. Dadurch werden finanzschwache Kommunen begünstigt. Es ist von höchster Bedeutung, dass gerade die finanzschwachen Kommunen mitmachen können. Wir in Nordrhein-Westfalen kämpfen gemeinsam gegen die Krise. Wir lassen keine Kommune allein.
Punkt 3: Die Kommunen entscheiden vor Ort.
Der Zukunftspakt ist nur dann schnell umsetzbar und konjunkturwirksam, wenn er unbürokratisch abgewickelt wird. Das haben wir durchgesetzt. Auf Drängen Nordrhein-Westfalens wurde ein Verfahren zur pauschalierten Verteilung der Mittel ermöglicht. Das bedeutet: Es muss nicht für jedes Projekt ein eigener Antrag gestellt werden. Das beschleunigt die Verfahren und verhindert Bürokratismus. Die Kommunen werden ihre Investitionsmaßnahmen quartalsweise dokumentieren. Ebenfalls quartalsweise erhalten sie dann die notwendigen Mittel.
Punkt 4: Klare Investitionsschwerpunkte: Bildung und Infrastruktur.
Wir investieren dort, wo es am dringendsten notwendig ist.
- 464 Millionen Euro verwendet das Land für Hochschulen.
- Für Infrastruktur haben die Kommunen 995 Millionen Euro zur Verfügung. Für Investitionen in Krankenhäuser wird die kommunale Gemeinschaft 170 Millionen Euro bereit stellen. Und wir schließen die Lücken beim Breitbandinternet im ländlichen Raum.
- Für Bildungsinvestitionen erhalten die Kommunen 1,385 Milliarden Euro. Hier werden die Kommunen auch die Weiterbildungseinrichtungen und Ersatzschulen angemessen berücksichtigen.
Punkt 5: Maximale Transparenz
Für die Finanzierung des Zukunftspakts für 2009 und 2010 wird ein Sondervermögen eingerichtet, das über einen Zeitraum von zehn Jahren getilgt wird. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung erst auf dem Wege der Abfinanzierung, die 2012 beginnt. Insgesamt beträgt die Kofinanzierung der Kommunen an ihrem eigenen Investitionsanteil 12,5 Prozent. Das bedeutet: Die Gemeinschaft der nordrhein-westfälischen Kommunen zahlt ab dem Jahr 2012 für 10 Jahre durchschnittlich rund 42 Millionen Euro pro Jahr, um ihren Finanzierungsanteil zu tragen. Das sind weniger als 2 Prozent pro Jahr für Zins und Tilgung.
Erstens hat das den Vorteil, dass sich alle Kommunen unabhängig von ihrer Finanzkraft unmittelbar am Programm beteiligen können. Es sind keine Genehmigungen der Bezirksregierungen notwendig. Zweitens hat das Sondervermögen den Vorteil, dass die Haushalte der Kommunen nicht unmittelbar belastet werden, sondern nachlaufend und über mehrere Jahre verteilt. Drittens ist sichergestellt, dass die Kosten des Zukunftspakts mit maximaler Transparenz abgewickelt werden.
Quellen:
Pressemitteilung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2009
Pressemitteilung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2009
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