Aktuelles
EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit
Antragsfrist: 20. Mai 2009
Projekte kommen dann für eine Förderung in Frage, wenn sie zu den prioritären Themen des Gesundheitsprogramms der EU für das Jahr 2009 passen. Die drei Aktionsbereiche sind: „Besserer Gesundheitsschutz der Bürger“, „Gesundheitsförderung“ und „Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen“. Im dritten Aktionsbereich sind dies insbesondere die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Gesundheitsinformationen sowie die Analyse und Berichterstattung.
Geförderte Projekte sollen u.a. neue Ansätze verkörpern und einmalige Aktionen darstellen, einen Mehrwert auf europäischer Ebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit erbringen, Wert auf effizientes Management, einen geradlinigen Bewertungsprozess und eine verständliche Beschreibung der erwarteten Ergebnisse legen, eine angemessene Verbreitung der Ergebnisse an geeignete Zielgruppen auf europäischer Ebene vorsehen und eine ausreichende Zahl von Partnerinnen und Partnern aus den Mitgliedstaaten vorweisen.
Die Mittel für diese Ausschreibung betragen rund 24,13 Mio. EUR. Der Zuschuss der EU beläuft sich auf max. 60% der veranschlagten Gesamtkosten. Die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise bis zu drei Jahre.
Antragsberechtigt sind Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Körperschaften, Behörden, Universitäten, höhere Bildungseinrichtungen und kommerzielle Unternehmen.
Die Anträge sind bis zum 20. Mai 2009 einzureichen. Weitere Informationen sowie Adressen sind dem verlinkten Steckbrief des EU-Gesundheitsprogramms „Health Care“ zu entnehmen.
Geförderte Projekte sollen u.a. neue Ansätze verkörpern und einmalige Aktionen darstellen, einen Mehrwert auf europäischer Ebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit erbringen, Wert auf effizientes Management, einen geradlinigen Bewertungsprozess und eine verständliche Beschreibung der erwarteten Ergebnisse legen, eine angemessene Verbreitung der Ergebnisse an geeignete Zielgruppen auf europäischer Ebene vorsehen und eine ausreichende Zahl von Partnerinnen und Partnern aus den Mitgliedstaaten vorweisen.
Die Mittel für diese Ausschreibung betragen rund 24,13 Mio. EUR. Der Zuschuss der EU beläuft sich auf max. 60% der veranschlagten Gesamtkosten. Die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise bis zu drei Jahre.
Antragsberechtigt sind Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Körperschaften, Behörden, Universitäten, höhere Bildungseinrichtungen und kommerzielle Unternehmen.
Die Anträge sind bis zum 20. Mai 2009 einzureichen. Weitere Informationen sowie Adressen sind dem verlinkten Steckbrief des EU-Gesundheitsprogramms „Health Care“ zu entnehmen.
Quellen:
EU-Amtsblatt C 47 vom 26.02.2009, Programm-Info 11/2009 des Rates der Gemeinden und Regionen/Deutsche Sektion.
EU-Amtsblatt C 47 vom 26.02.2009, Programm-Info 11/2009 des Rates der Gemeinden und Regionen/Deutsche Sektion.
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