Aktuelles
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
Bewerbungsfrist: 14. August 2015
Ab sofort können Kommunen in Kooperation mit Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern Vorschläge für lokale und regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. In der ersten Förderphase können die Projekte der Kooperationsverbünde in ganz Deutschland ab Oktober 2015 bis Ende 2018 mit bis zu einer Millionen Euro gefördert werden. Anschließend ist eine weitere Förderphase vorgesehen.
Ziel des Ideenprojektes ist es, zugewanderten Kindern von Bürgern der Europäischen Union einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen. Auch sollen Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden.
Insgesamt stehen für die Förderperiode von 2014-2020 92,8 Millionen Euro zur Verfügung, welche zu 85 Prozent von Seiten der EU getragen werden. Der Bund stockt das finanzielle Volumen mit weiteren 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt.
Projektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim BMAS eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.ehap.bmas.de.
Ziel des Ideenprojektes ist es, zugewanderten Kindern von Bürgern der Europäischen Union einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen. Auch sollen Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden.
Insgesamt stehen für die Förderperiode von 2014-2020 92,8 Millionen Euro zur Verfügung, welche zu 85 Prozent von Seiten der EU getragen werden. Der Bund stockt das finanzielle Volumen mit weiteren 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt.
Projektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim BMAS eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.ehap.bmas.de.
LINKS ZUM THEMA
- Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Ideenwettbewerb EHAP.
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