Aktuelles
Bundeswettbewerb "Zusammenleben Hand in Hand - Kommunen gestalten" –
Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2017
Der Wettbewerb möchte außergewöhnliche kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort zu initiieren, zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Damit soll zur Nachahmung guter Praxis angeregt werden.
Die mögliche Bandbreite integrationsbezogener Aktivitäten – nicht nur für Zuwanderer, sondern für alle – ist groß. Sie reicht von gesamtstädtischen Strategien über quartiersbezogene Konzepte bis hin zu einzelnen Projekten und Maßnahmen, die für das Zusammenleben und die jeweilige Integrationsarbeit zentral sind. Es geht darum, das Handeln an den konkreten Problemen und der Zielstellung auszurichten. Konzepte und Projekte, die die Integration und das Zusammenleben fördern, sind jedoch nicht nur auf die jeweiligen lokalen Herausforderungen abgestimmt. Sie zeichnen sich häufig auch durch Experimentierfreude aus. Dabei kann ein neues oder weiter entwickeltes Konzept oder ein Projekt in der einen Kommune zu einem bestimmten Zeitpunkt durchaus (noch) innovativ sein, während es in einer anderen Kommune bereits Standard ist.
Teilnehmen können alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, Kommunalverbände und die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Integrationsaktivitäten Dritter (z. B. von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Migrantenselbstorganisationen) können lediglich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Insgesamt winkt ein Preisgeld von bis zu 1 Mio. Euro. Dieses wird vom Bundesministerium des Innern bereitgestellt. Die ausgezeichneten Kommunen müssen das jeweilige Preisgeld in voller Höhe für die zukünftige Integrationsarbeit einsetzen. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.
Die mögliche Bandbreite integrationsbezogener Aktivitäten – nicht nur für Zuwanderer, sondern für alle – ist groß. Sie reicht von gesamtstädtischen Strategien über quartiersbezogene Konzepte bis hin zu einzelnen Projekten und Maßnahmen, die für das Zusammenleben und die jeweilige Integrationsarbeit zentral sind. Es geht darum, das Handeln an den konkreten Problemen und der Zielstellung auszurichten. Konzepte und Projekte, die die Integration und das Zusammenleben fördern, sind jedoch nicht nur auf die jeweiligen lokalen Herausforderungen abgestimmt. Sie zeichnen sich häufig auch durch Experimentierfreude aus. Dabei kann ein neues oder weiter entwickeltes Konzept oder ein Projekt in der einen Kommune zu einem bestimmten Zeitpunkt durchaus (noch) innovativ sein, während es in einer anderen Kommune bereits Standard ist.
Teilnehmen können alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, Kommunalverbände und die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Integrationsaktivitäten Dritter (z. B. von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Migrantenselbstorganisationen) können lediglich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Insgesamt winkt ein Preisgeld von bis zu 1 Mio. Euro. Dieses wird vom Bundesministerium des Innern bereitgestellt. Die ausgezeichneten Kommunen müssen das jeweilige Preisgeld in voller Höhe für die zukünftige Integrationsarbeit einsetzen. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.
Quellen:
Onlinerecherche auf www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de
Onlinerecherche auf www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de
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- Bundeswettbewerb "Zusammenleben Hand in Hand - Kommunen gestalten"
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