Aktuelles
familie@unternehmen.NRW
Wettbewerbsfrist: 15. Oktober 2009
Gegenstand des Wettbewerbes
Im Rahmen des Wettbewerbs werden innovative Projekte und Modellvorhaben ausgewählt und gefördert. Dabei konzentriert sich der Wettbewerb auf die folgenden Handlungsfelder:
Familienfreundliche Personalpolitik
Familienfreundliche Unternehmenskultur durch
Führungskompetenz
Familienfreundliche Unternehmensinfrastruktur
„Wild Card“ – Vorhaben außerhalb der genannten Handlungsfelder
Besonders innovative Vorhaben, die den Schwerpunkten des Wettbewerbes nicht zuzuordnen sind, aber dennoch eine herausragende Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, können zusätzlich an dem Wettbewerb teilnehmen.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind, soweit sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben,
Da die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch die Wettbewerbs-Organisation und Qualität im Dritten Sektor maßgeblich prägt, sind zudem teilnahmeberechtigt:
Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist möglich. Denkbar sind zum Beispiel Unternehmensverbünde und Kooperationen von Unternehmen mit Kommunen, intermediären Organisationen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder weiteren Akteuren.
Teilnahme- und Zuwendungsvoraussetzungen
Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Markt- und Mitbewerberanalysen noch nicht begonnen worden sein (Projektförderung). Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen zu verwerten. Die Projekte dürfen eine maximale Förderdauer von zwei Jahren nicht überschreiten.
Der Eigenanteil der Projektträger muss mindestens die Hälfte der förderfähigen Gesamtkosten betragen.
Der eingereichte Wettbewerbsbeitrag darf nicht gleichzeitig in anderen NRW-EU Ziel-2-Wettbewerben bzw. Programmen gefördert werden. Doppelförderung muss ausgeschlossen sein. Das Vorhaben muss sich von bestehenden staatlich geförderten Projekten deutlich abgrenzen.
Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung erkennbar gesichert sein. Die Förderung erfolgt nach dem Prinzip der Zusätzlichkeit. Mit Hilfe der Förderung können in der Regel nur Sach- und Personalkosten erstattet werden, die unmittelbar durch das Projekt entstehen. Laufende Geschäftsausgaben sind nicht förderfähig.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden innovative Projekte und Modellvorhaben ausgewählt und gefördert. Dabei konzentriert sich der Wettbewerb auf die folgenden Handlungsfelder:
Familienfreundliche Personalpolitik
- Formen flexibler Arbeitsorganisation unter besonderer Berücksichtung von Arbeitszeitregelungen, Personaleinsatzplanung sowie Mitarbeiterbeteiligung
- Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erreichung einer höheren Flexibilität des Arbeitsortes
- Personalentwicklung
- Teilzeitberufsausbildung
Familienfreundliche Unternehmenskultur durch
Führungskompetenz
- Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Information und Kommunikation
Familienfreundliche Unternehmensinfrastruktur
- Service für Familien - Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen
- Neue Ansätze der Betreuung - betriebliche bzw. betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, Pflege etc.
- Schulkinderbetreuung - Nachmittags-, Notfall- und Ferienangebot
„Wild Card“ – Vorhaben außerhalb der genannten Handlungsfelder
Besonders innovative Vorhaben, die den Schwerpunkten des Wettbewerbes nicht zuzuordnen sind, aber dennoch eine herausragende Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, können zusätzlich an dem Wettbewerb teilnehmen.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind, soweit sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben,
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und freie Berufe,
- Unternehmensverbünde,
- Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer.
Da die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch die Wettbewerbs-Organisation und Qualität im Dritten Sektor maßgeblich prägt, sind zudem teilnahmeberechtigt:
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Kommunen und Kommunalverbände,
- Stiftungen und intermediäre Organisationen.
Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist möglich. Denkbar sind zum Beispiel Unternehmensverbünde und Kooperationen von Unternehmen mit Kommunen, intermediären Organisationen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder weiteren Akteuren.
Teilnahme- und Zuwendungsvoraussetzungen
Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Markt- und Mitbewerberanalysen noch nicht begonnen worden sein (Projektförderung). Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen zu verwerten. Die Projekte dürfen eine maximale Förderdauer von zwei Jahren nicht überschreiten.
Der Eigenanteil der Projektträger muss mindestens die Hälfte der förderfähigen Gesamtkosten betragen.
Der eingereichte Wettbewerbsbeitrag darf nicht gleichzeitig in anderen NRW-EU Ziel-2-Wettbewerben bzw. Programmen gefördert werden. Doppelförderung muss ausgeschlossen sein. Das Vorhaben muss sich von bestehenden staatlich geförderten Projekten deutlich abgrenzen.
Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung erkennbar gesichert sein. Die Förderung erfolgt nach dem Prinzip der Zusätzlichkeit. Mit Hilfe der Förderung können in der Regel nur Sach- und Personalkosten erstattet werden, die unmittelbar durch das Projekt entstehen. Laufende Geschäftsausgaben sind nicht förderfähig.
Quellen:
Online-Angebot www.ziel2.nrw.de, Recherchedatum: 22.06.2009
Online-Angebot www.ziel2.nrw.de, Recherchedatum: 22.06.2009
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