Aktuelles
„Stärkung der Erziehungskompetenz“ und „Gewalt- und Kriminalitätsprävention bei Zuwanderern“
Interessensbekundungsverfahren: Antragsfrist 31. Oktober 2010
Das Ziel der Förderung von Projekten aus dem Themenfeld „Stärkung der Erziehungskompetenz“ ist es, Eltern mit Migrationshintergrund systematisch und nachhaltig dabei zu unterstützen, ihre Kinder gezielt zu fördern. Förderungswürdig sind daher zum Beispiel Initiativen zur „Informations- und Wissensvermittlung zum Schulsystem und zu den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen“ oder der „Förderung der Elternmitwirkung an Schulgremien“.
Das zweite Themenfeld, die „Gewalt- und Kriminalitätsprävention bei Zuwanderern“, setzt sich zum Ziel, die Gewalterfahrungen in Familie, Freundeskreis und sozialem Umfeld zu verringern und ein gewaltloses Handeln in Konfliktsituationen nicht nur zu propagieren, sondern auch vorzuleben. Dies soll durch Projekte wie „Aufsuchende Sozialarbeit bei gewalt- und kriminalitätsaffinen Menschen“ oder „Maßnahmen zum Konfliktmanagement“ gelingen.
Das Interessensbekundungsverfahren richtet sich an Verbände, Migrantenorganisationen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Kommunen und andere Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern tätig sind. Für jedes Projekt ist eine jährliche Zuwendung von bis zu 50.000 Euro möglich. Gefördert werden sollen nachhaltige Projekte mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Das zweite Themenfeld, die „Gewalt- und Kriminalitätsprävention bei Zuwanderern“, setzt sich zum Ziel, die Gewalterfahrungen in Familie, Freundeskreis und sozialem Umfeld zu verringern und ein gewaltloses Handeln in Konfliktsituationen nicht nur zu propagieren, sondern auch vorzuleben. Dies soll durch Projekte wie „Aufsuchende Sozialarbeit bei gewalt- und kriminalitätsaffinen Menschen“ oder „Maßnahmen zum Konfliktmanagement“ gelingen.
Das Interessensbekundungsverfahren richtet sich an Verbände, Migrantenorganisationen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Kommunen und andere Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern tätig sind. Für jedes Projekt ist eine jährliche Zuwendung von bis zu 50.000 Euro möglich. Gefördert werden sollen nachhaltige Projekte mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Quellen:
Online-Angebot des BAMF, Recherchedatum: 17.08.2010
Online-Angebot des BAMF, Recherchedatum: 17.08.2010
LINKS ZUM THEMA
- Öffentliche Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (PDF, 92 KB) Weitere Informationen zum Interessensbekundungsverfahren "Stärkung der Erziehungskompetenz" und "Gewalt- und Kriminalitätsprävention bei Zuwanderern" (Recherchedatum: 17.08.2010)
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