Aktuelles
EU-Programm "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“
Interessensbekundungsverfahren: Antragsfrist 24. September 2010
Ziel des Programms ist es, durch die Weiterentwicklung und den Aufbau von wirksamen Netzwerkstrukturen vor Ort, die Alleinerziehenden zu unterstützen. Gefördert werden lokal bzw. regional aufgestellte Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein muss.
Das aktuelle Interessensbekundungsverfahren hat am 09. Juli 2010 begonnen und endet am 24. September 2010.
Das aktuelle Interessensbekundungsverfahren hat am 09. Juli 2010 begonnen und endet am 24. September 2010.
Quellen:
Online-Angebot der Bundesregierung zum Europäischen Sozialfonds für Deutschland, Recherchedatum: 27.07.2010
Online-Angebot der Bundesregierung zum Europäischen Sozialfonds für Deutschland, Recherchedatum: 27.07.2010
LINKS ZUM THEMA
- "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende" Weitere Informationen zur Interessensbekundung des Förderprogramms "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ auf der Homepage des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (Recherchedatum: 27.07.2010)
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