Aktuelles
Städtebau-Sonderprogramm: Integration von Flüchtlingen
Bewerbungsfrist: 19. Februar 2016
Durch den Zuzug von Flüchtlingen entstehen neue Impulse für Städte und Gemeinden, die im Rahmen der Quartiersentwicklung genutzt werden sollen. Ziel des Sonderprogramms ist es, durch städtebauliche Maßnahmen den sozialen Zusammenhalt in Quartieren zu sichern und die Integration von Flüchtlingen zu fördern.
Förderfähig sind einerseits investitionsbegleitende Maßnahmen wie die Quartiersbetreuung und das Quartiersmanagement sowie die Organisation des bürgerschaftlichen Engagements. Andererseits werden investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge finanziell unterstützt. Dies umfasst den Neubau und die Modernisierung von institutionellen Gebäuden wie Betreuungseinrichtungen, Schulen oder Jugendtreffs, von dessen Entwicklung alle Bewohner im Quartier profitieren. Eine Kombination von investiven und investitionsbegleitenden Maßnahmen ist besonders wünschenswert.
Die Projekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden und deshalb der Allgemeinheit zugänglich sein. Im Vordergrund steht eine schnelle und flexible Umsetzung durch die Kommunen im Anschluss an die Projektauswahl.
Insgesamt 72 Millionen Euro stehen in den kommenden drei Jahren zur Verfügung. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 19. Februar 2016 bei den zuständigen Bezirksregierungen Projektvorschläge einzureichen.
Förderfähig sind einerseits investitionsbegleitende Maßnahmen wie die Quartiersbetreuung und das Quartiersmanagement sowie die Organisation des bürgerschaftlichen Engagements. Andererseits werden investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge finanziell unterstützt. Dies umfasst den Neubau und die Modernisierung von institutionellen Gebäuden wie Betreuungseinrichtungen, Schulen oder Jugendtreffs, von dessen Entwicklung alle Bewohner im Quartier profitieren. Eine Kombination von investiven und investitionsbegleitenden Maßnahmen ist besonders wünschenswert.
Die Projekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden und deshalb der Allgemeinheit zugänglich sein. Im Vordergrund steht eine schnelle und flexible Umsetzung durch die Kommunen im Anschluss an die Projektauswahl.
Insgesamt 72 Millionen Euro stehen in den kommenden drei Jahren zur Verfügung. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 19. Februar 2016 bei den zuständigen Bezirksregierungen Projektvorschläge einzureichen.
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