Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Fragen und Antworten

Hintergrundinformationen zum Audit familiengerechte Kommune


 

Was ist das Audit familiengerechte Kommune?


Die Bertelsmann Stiftung, das Landesfamilienministerium Nordrhein-Westfalen und die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Hertie Stiftung – haben eine Auditierung entwickelt, mit der Familienpolitik in Kommunen systematisiert und strategisch (weiter-) entwickelt werden kann. Die drei Träger möchten damit einen Beitrag zur Stärkung der Familiengerechtigkeit in Deutschland leisten. Die Auditierung benötigt ca. zwölf Monate. In diesem Zeitraum wird eine umfassende Bestandsaufnahme der örtlichen familienpolitischen Leistungen vorgenommen, eine Strategie für die verschiedenen Handlungsfelder erarbeitet, Familien und Akteure werden an der Abstimmung der Ziele beteiligt und eine politische Beschlussfassung über die Ziele und Maßnahmen für die nächsten drei Jahre wird herbeigeführt.

Die Auditierung endet im Erfolgsfall mit der Zertifizierung als „Familiengerechte Kommune“. Das Instrument unterstützt Verwaltung und Politik dabei, die Eigenkräfte und Problemlösungspotenziale der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft, also aller örtlichen Akteure (wie Träger und Unternehmen) auszuschöpfen. Das Audit familiengerechte Kommune ist neu und bundesweit einzigartig, weil es nachhaltige familiengerechte Gesamtstrategien, verbunden mit einer hohen politischen Verbindlichkeit und der gezielten Einbindung von Akteuren, entwickelt. Beides führt damit zu einer höheren Akzeptanz familienpolitischer Aktivitäten in den Kommunen. Gesteuert wird die Auditierung durch lizenzierte Auditor/innen, die den Prozess vor Ort fachlich und organisatorisch anstoßen und begleiten.

 

Was ist das Audit familiengerechte Kommune nicht?


Es geht in diesem Audit nicht um eine Zertifizierung der Kommunalverwaltung als familiengerechte Arbeitgeberin, sondern um die umfassende Betrachtung der Kommune als politisch-gesellschaftlicher Raum im Sinne der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft. Das Audit setzt bewusst auf bereits bestehende Strukturen und Aktivitäten auf (Doppelstrukturen sollen vermieden werden!) und will diese evaluieren und weiter entwickeln. Daher ist das Audit weder ein Wettbewerb, bei dem sich Städte um einen Preis bewerben können, noch ein Ranking, in dem „gute“ Kommunen vorne stehen und „schlechte“ Kommunen angeschwärzt werden.

Es handelt sich bei dem Verfahren auch nicht um ein fertiges Lösungspaket. Das Verhältnis zwischen teilnehmender Kommune und dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ ist kein „Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis“, sondern hat vielmehr den Charakter einer befristeten Kooperation auf Augenhöhe. Von der Kommune wird Mitwirkung, d.h. ein eigener Beitrag erwartet, der den Erfolg der Auditierung sicherstellen soll.
 

 

Welchen Herausforderungen müssen sich Kommunen in Sachen Familienpolitik stellen?


Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland wird die Familiengerechtigkeit unserer Gesellschaft mehr und mehr zur Gretchenfrage ihrer Überlebensfähigkeit. Nur dort, wo Familien als soziale Netzwerke funktionieren, kann gesellschaftlicher Zusammenhalt zwischen den Generationen gelingen. Dabei stehen Familien vor zunehmenden Herausforderungen: Alleinerziehende Elternteile, Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, Familienarmut und damit auch Kinderarmut, aber auch zunehmende Pflegebedürftigkeit einer immer älter werdenden Seniorengeneration. Das sind nur einige Stichworte, die zeigen, wie komplex die Herausforderungen für Familien in unserer Gesellschaft sind.

Die Familie als Kernzelle der Gesellschaft ist aber in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung viel zu wichtig, um sie in der alltäglichen Kommunalpolitik als ein Aspekt unter vielen „mitlaufen“ zu lassen. Familien sind die Keimzellen unserer Demokratie und das Rückgrat der Gesellschaft. Menschen lernen zuallererst in ihrer Familie: Hier lernen sie – im Idealfall – in allerfrühester Kindheit Werte, Zusammenhalt, Solidarität, Eigenverantwortung, Verantwor-tungsgemeinschaft und das Miteinander der Generationen. In funktionierenden Familien wird soziales Kapital und Humanvermögen gebildet. In problematischen Familien werden diese Chancen schnell verspielt – hier können Kommunen präventiv Hilfe leisten.

Diese Grundvoraussetzungen für Teilhabe – am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben – haben aber auch eine enorme ökonomische Bedeutung. Familien sind ökonomisch gesehen als langfristige Investoren zu sehen, die die wirtschaftliche Basis unserer Wertschöpfung stellen. Nicht umsonst spielt die Attraktivität einer Kommune für Familien eine so große Rolle auch als Standortfaktor in der örtlichen Wirtschaftspolitik.

Das „Audit familiengerechte Kommune“ zielt darauf ab, die Potenziale dieser wechselseitigen Beziehung von Lebensqualität für Familien einerseits und Standortqualität für die Unternehmen andererseits in Form einer strategisch angelegten Win-Win-Situation für die gesamte Kommune auszuschöpfen.

 

Was ist der landespolitische Hintergrund für die gemeinsame Entwicklung eines „Audit familiengerechte Kommune“ von Landesfamilienministerium NRW, Bertelsmann Stiftung und berufundfamilie gGmbH?


Der Stellenwert von Familien(-politik) ist – insbesondere durch die Diskussion über den demografischen Wandel – zwar ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt, allerdings entspricht die Bearbeitung des Themas vielerorts nicht dem hohen Stellenwert des Themas. Häufig fehlt es an systematischen und strategischen Zugängen. Genau hier setzen die drei Entwicklungsträger an.

Gemeinsam haben daher das Landesfamilienministerium NRW, die Bertelsmann Stiftung und die berufundfamilie gGmbH der Hertie Stiftung in 2008 und 2009 das „Audit familiengerechte Kommune“ entwickelt. Seitdem wurden in Nordrhein-Westfalen acht Kommunen erfolgreich auditiert. In Baden-Württemberg läuft zurzeit ein entsprechendes Auditierungsverfahren in Kooperation mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg, um das Audit auch dort zu etablieren.

Die übergeordnete Zielsetzung der drei Entwicklungsträger war und ist es, Familienpolitik
  • durch evidenzbasierte Planung und strategische Ausrichtung wirkungsvoller zu gestalten,
  • durch breite Beteiligung von Bürgerschaft, Unternehmen und Verbänden effizienter und effektiver, also bedarfsgerechter, zu machen (Politik mit Familien, nicht nur für Familien),
  • durch Veränderung von Strukturen und Prozessen auf ein zielgerichtetes, verbindliches und damit nachhaltiges Fundament zu stellen.
Da Familien(un)gerechtigkeit konkret vor Ort, in den Städten und Gemeinden, erfahren wird, setzt das Audit auf der kommunalen Ebene an. Diese Sichtweise hat in NRW und Baden-Württemberg bereits eine gewisse Tradition, setzt sich (zunehmend) aber auch in anderen Bundesländern durch.

In Nordrhein-Westfalen kann auf gute Erfahrungen und ein breites Informations- und Qualifizierungsangebot für die kommunale Fachöffentlichkeit zum Thema lokale Familienpolitik zurückgegriffen werden:
  • Zunächst wurde mit Landesförderung das Instrument „kommunale Familienberichterstattung“ entwickelt, das allen Kommunen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung steht (Beratung und Vertrieb über das Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung an der Ruhr-Universität Bochum und Faktor Familie GmbH, einer Ausgründung aus der Ruhr-Universität Bochum).
  • In der Folge dessen hat das Landesfamilienministerium die Landesinitiative „Familie kommt an. In Nordrhein-Westfalen" ins Leben gerufen. In diesem Rahmen wurde ein Informations- und Qualifizierungszentrum (IQZ) eingerichtet, das u.a. über die Homepage www.familie-in-nrw.de, eine Werkstattreihe sowie einen berufsbegleitenden Zertifikatskurs zum Kommunalen Familienmanager die kommunale Fachöffentlichkeit im Themenfeld kommunaler Familienpolitik unterstützt.
Mit dem „Audit familiengerechte Kommune“ hat das Land Nordrhein-Westfalen anknüpfend daran ein zusätzliches Instrument mit begründet, das zu den bisherigen landespolitischen Initiativen und Fördermaßnahmen hochkompatibel ist.

 

Wodurch unterscheidet sich das „Audit familiengerechte Kommune“ von Wettbewerben, dem Familienatlas der Bundesregierung oder den „Lokalen Bündnissen für Familie“?


Grundsätzlich bieten auch Wettbewerbe oder Rankings wie der Familienatlas der prognos AG im Auftrag des BMFSFJ einen Anreiz, sich dem Thema Familienpolitik auf örtlicher Ebene zu stellen. Allerdings besteht hier häufig die Gefahr, dass das Thema zwar kurzfristig ganz oben auf der politischen Agenda steht, aber keine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Familien folgt. Gleichzeitig gibt es Familienpolitik nicht von der Stange und sie lässt sich auch nicht auf wenige begrenzte Indikatoren beschränken. Jede Kommune hat aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen, die sich auch innerhalb der Kommunen, in den einzelnen Stadtteilen bzw. Sozialräumen, unterscheiden können, mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen.

Wichtig ist ein systematisches, faktenbasiertes Vorgehen, das allen Lebensbereichen von (unterschiedlichen) Familien gerecht wird und alle Ressourcen einbindet. Dazu muss jede Kommune da starten, wo sie mit ihren besonderen Bedingungen steht. Ein landes- oder bundesweites Ranking kann da nicht weiterhelfen.

Viele sinnvolle Ansätze, Familiengerechtigkeit in den Kommunen zu fördern, leiden unter dem Problem der fehlenden Nachhaltigkeit und der fehlenden Verbindlichkeit auf der politischen Führungsebene. Das Audit setzt hier an und verbindet einen Top-Down-Ansatz (politische Führungsgremien) mit Bottom-Up-Instrumenten (Beteiligungsphase). Somit wird eine Verzahnung von wissensbasierter Analyse der Familienpolitik vor Ort mit der erforderlichen Einbindung betroffener Familien und Akteure im lokalen Wirkungskreis erreicht. Mit dem Audit familiengerechte Kommune besteht die Möglichkeit, Familienpolitik „systemisch“ und im Rahmen eines ganzheitlichen Steuerungskreislaufs (Analyse und Planung, Mitwirkung der Betroffenen, Entscheidung, Controlling und Evaluation) als kommunalpolitisches Querschnittsthema dauerhaft aufzugreifen. Dem liegt der „Governance“-Ansatz zugrunde, also dem politischen Grundverständnis, dass wichtige Themen von der demokratisch gewählten Führung der Kommune in partnerschaftlicher Weise mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteurinnen und Akteuren bearbeitet werden.

Das Auditierungsverfahren ist somit ein strategisches Instrument, um Familienpolitik passgenau und nachhaltig zu gestalten. Ein unabhängiges Gremium bewertet nach Abschluss der Auditierung, wie sich die jeweilige Kommune bereits während der Auditierung entwickelt hat und vor allem die Qualität der weiterführenden Ziele für eine nachhaltige familiengerechte Gesamtstrategie.

 

Wo liegen die Haupthandlungsfelder der Kommunen in der Familienpolitik?


Beim Audit müssen sich die Kommunen zunächst einen Überblick über wichtige ökonomische und soziodemografische Daten verschaffen und dann sechs Handlungsfelder analysieren:

1. Vernetzte Steuerung: Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel
2. Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt
3. Bildung in kommunaler Verantwortung
4. Stärkung von Familienkompetenzen
5. Lebensqualität und Wohnumfeld
6. Miteinander der Generationen

Im Einzelnen umfasst dies:
  • Handlungsfeld Nr. 1 „Vernetzte Steuerung: Familiengerechtigkeit als strategisches Ziel“ ist – im Unterschied zu den anderen fünf Handlungsfeldern – ein Querschnittsbereich und umfasst die Grundbedingungen für erfolgreiches kommunales Handeln in den Handlungsfeldern zwei bis sechs. Es bezieht sich auf die Grundsatzfrage, welchen strategi-schen Stellenwert Familien in der Kommune haben. Die Analyse fragt u.a. nach dem Vorhandensein eines familienpolitischen Leitbildes oder Gesamtkonzepts, nach der Beteiligungsintensität für Familien, nach einer Kultur der Wertschätzung für Familien und nach Vernetzungsstrukturen der relevanten Akteure.
  • Handlungsfeld 2 „Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt“ stellt die Leitfrage: Wie wird die von Familie und Beruf unterstützt? Hier werden unter anderem die Betreuungsinfrastruktur, wie wohnortnahe Kinderbetreuung, Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen und die Familiengerechtigkeit ansässiger Unternehmen in den Blick genommen.
  • Handlungsfeld 3 „Bildung in kommunaler Verantwortung“ stellt die Frage: Wie werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert / gebildet? Welche Angebote angefangen von der frühkindlichen Bildung, einschließlich des Übergangsmanagement bis zur Bildung für Ältere, gibt es? Ein besonderer Schwerpunkt der Analyse bezieht sich auf die Integration und die Bildungschancen für sozial schwache Familien.
  • Handlungsfeld 4 „Stärkung von Familienkompetenzen“ untersucht, welche Angebote die Kommune für Familien bereitstellt, um sie für die Bewältigung ihrer alltäglichen Aufgaben „fit“ zu machen. Es geht hier um konkrete Hilfen, wie zum Beispiel Beratungs- und Fortbildungsangebote für Familien. Auch hier liegt ein Schwerpunkt auf Familien in besonderen, zumeist belastenden Lebenssituationen.
  • Handlungsfeld 5 „Lebensqualität und Wohnumfeld“ bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Wohn- und Lebensqualität von Familien am Ort. Wohnen, Verkehr(ssicherheit), Kultur und sonstige Fragen des Lebensumfeldes spielen hier eine große Rolle.
  • Das Handlungsfeld 6 „Miteinander der Generationen“ schließlich stellt die Themen der älteren Generation, nämlich das Miteinander und füreinander Eintreten in den Vordergrund.

 

Welche finanziellen Argumente können angeführt werden, dass ein Audit, insbesondere auch für finanziell notleidende Kommunen, Sinn macht?


Das Audit ist getragen von der Idee, dass Vorsorge besser und auch billiger ist als Nachsorge. Das Audit basiert auf einem präventiven Verständnis von Familienpolitik als Investition – in dem Bewusstsein, dass die explodierenden Sozialkosten den finanziellen Handlungsspielraum der Kommunen zunehmend einengen. Kurz- und mittelfristiger Mitteleinsatz kann langfristig Kosten sparen.
Zudem müssen familienpolitische Maßnahmen nicht immer teuer sein: Viele der Lösungen sind nicht finanzwirksam, da es sich um Maßnahmen auf der strategischen Ebene und / oder auf der Prozessebene innerhalb der Verwaltung sowie zwischen Rathaus und externen Akteuren handelt. Im Kern geht es um planvolles, abgestimmtes und koordiniertes Arbeiten aller familienpolitisch relevanten Akteure. Diese Prozessoptimierung ist entscheidend, wenn es um die maximale Ausschöpfung aller vorhandenen Ressourcen in der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft geht. Durch planvolles Vorgehen werden die Ressourcen dorthin gelenkt, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Beides zusammen führt insgesamt zu effizienteren Verwaltungsabläufen und trägt zur effektiveren Mittelverwendung bei. So kann beispielsweise schon viel durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Kitas, Grundschulen und Jugendämtern im Rahmen der schulischen und sozialen Frühförderung erreicht werden.

Weiterhin wird das Audit auf der Wirkungsebene zu mehr Attraktivität der Kommune für Familien, aber auch Unternehmen führen, da es auf die Lebensqualität und Standortqualität abzielt. Dies kann mittelfristig zu mehr Zuzügen bzw. Stabilisierung der Einwohnerzahlen führen. Hierdurch sind mittel- und langfristig positive Effekte bei den Schlüsselzuweisungen und eine Stabilisierung der Wirtschaftskraft zu erwarten.

 

Ist das Audit nur aus ideellen Gründen wichtig? Welchen politischen Mehrwert bietet ein Audit für den Stadtrat / Gemeinderat?


Familiengerechtigkeit ist ein Gewinnerthema geworden.
Das Audit kann dazu beitragen, nicht nur eine öffentlichkeitswirksame Profilierung zu unterstützen, sondern die Familienpolitik aus der Ecke der Sonntagsreden herauszuholen und für die Menschen spürbar zu machen. Stadt- und Gemeinderäte können mit einem Audit und den damit verbundenen verbindlichen Vereinbarungen eine höhere Glaubwürdigkeit gewinnen – ein hohes Gut in Zeiten kritischer Öffentlichkeit. Dennoch: Weder familienpolitische Strategien noch eine Auditierung dürfen für Wahlkampfzwecke missbraucht werden. Parteipolitische Instrumentalisierungen werden schnell entlarvt und „gehen nach hinten los“.

Zudem haben die acht Pilotkommunen die Erfahrung gemacht, dass die Auditierung auch die Kultur der Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung einerseits und den Fraktionen andererseits stärkt. Auch dies ist ein politischer Gewinn, der von den im Rat vertretenen Parteien abgeschöpft werden kann – wenn man sich auf einen sachorientierten, konsensbasierten Prozess einlassen will.

 

Was tun Sie, damit im Audit nicht wie so oft vom grünen Tisch herab Politik für Familien gemacht wird und nicht mit Familien?


Das Thema „Partizipation von Familien“ und „Partnerschaften mit Akteuren“ hat einen besonderen Stellenwert in der Auditierung, da es einem modernen Verständnis von Staatshandeln (Governance) auf Augenhöhe mit den Betroffenen / Beteiligten folgt. Daher haben wir zwischen der Analysephase und der politischen Beschlussfassung zu Zielen und Maßnahmen eine sechsmonatige Beteiligungsphase vorgesehen. Hier ist die Kommune angehalten, ihre vorläufigen Zielvorstellungen und Maßnahmen-Entwürfe mit der Bürgerschaft und Multiplikatoren zu diskutieren, zu reflektieren und weitere Anregungen einzuholen, wie man die Beschlüsse noch zielgenauer und die Maßnahmen noch wirksamer machen kann. Die Erfahrung mit den acht Pilotkommunen zeigen, dass es durch die intensive Einbindung der Akteure gelungen ist, die Lösungsansätze, die aus der fachlichen Analyse hervorgegangen sind, enorm zu verbessern. Ohne die Beteiligung von Familien wäre das Audit in der Tat nur halb so gut!

 

Welche Kommunen haben sich am Audit beteiligt und nach welchen Kriterien wurden die acht Kommunen ausgesucht?


Bei der Auswahl haben wir darauf geachtet, Kommunen unterschiedlicher Größenklassen und politischer Ausrichtung zu berücksichtigen, um – zunächst aus Nordrhein-Westfalen – ein differenziertes und solides Erfahrungsbild zu erhalten. Die Kommunen mussten sich nicht bewerben, sondern wurden durch das Landesfamilienministerium angesprochen.

Als acht Pilotkommunen waren ausgewählt worden: Düsseldorf, Gladbeck, Kreuztal, Rödinghausen, Aachen, Altena, Emsdetten und Lippstadt.

Zurzeit läuft eine weitere Pilotphase in Baden-Württemberg an, wobei auch hier – unter Berücksichtigung der für Baden-Württemberg typischen Strukturen – eine regionale und an Größenklassen orientierte Auswahl durch die Landesregierung getroffen wurde. Beteiligt sind: Stuttgart, Weinstadt, Berghaupten, Igersheim und Mauer.

 

Was haben die acht am 1. Juli 2010 zertifizierten Pilotkommunen besonders gut gemacht?


Erzielt das Audit in der (kommunalen) Praxis tatsächlich den erhofften bzw. ihm von den Trägern zugeschriebenen Nutzen? Anhand einer Evaluation der acht bisher in NRW auditierten Kommunen ist diese Frage eindeutig positiv zu beantworten! Die 24 mit Verwaltungsspitzen, Projektleitungen und beteiligten Kommunalpolitkern geführten Experteninterviews zeigen, dass das Audit
  • den Stellenwert von Familienpolitik erhöht,
  • familienpolitisch relevante Akteure vor Ort vernetzt,
  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung stärkt,
  • die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung befördert und damit
  • die Voraussetzungen für eine familienpolitische Verortung und die Basis für Kooperationen (Netzwerke als Voraussetzung für Kooperationen) schafft 
  • und dies alles zusammen dazu führt, dass die Basis familienpolitischer Aktivitäten – inklusive verbindlicher Beschlüsse – breiter wird.
Konkrete Ergebnisse für die Familien

Die direkt spürbaren Ergebnisse der Audits reichen von Verbesserungen der Informationen für Familien über flexiblere Betreuungszeiten wie Notfall- und Ferienbetreuungszeiten, generationenübergreifende Bildungsangebote bis hin zu einfallsreichen Verbesserungen der Wohnsituation.

Einige Beispiele aus der Vielzahl verschiedenartiger Maßnahmen der einzelnen Kommunen:

  • Die Universitätsstadt Aachen hat ein professionelles Betreuungsangebot des Studentenwerks weiterentwickelt;
  • Altena hat die kontinuierliche Begleitung von Nachbarschaften beschlossen;
  • Düsseldorf will einen Familienkompass über Dienstleistungen und Ansprechpartner/innen erstellen, der in Kooperation mit den Unternehmen an die berufstätigen Eltern herangetragen wird;
  • Emsdetten hat sich mit dem Audit u.a. die Vernetzung der Angebote für die verschiedenen Generationen vorgenommen;
  • Gladbeck als Kommune mit problematischer finanzieller und sozialer Ausgangslage will ein Bildungshaus entwickeln;
  • Kreuztal hat einen Architekturwettbewerb "Mehrgenerationen wohnen" beschlossen;
  • Lippstadt hat sich mit der Aktion "Lippstadt familienfreundlich" die Einrichtung von Spielecken, Wickelbereichen und Toiletten im Innenstadtbereich vorgenommen;
  • Rödinghausen, als kleine Kommune im ländlichen Raum, will sich ein familienpolitisches Leitbild geben und richtet eine Koordinierungsstelle für das Querschnittsthema Familienpolitik ein, die u.a. die Aktivitäten aller Vereine vernetzt.

 

Nach welchen Kriterien wurde über die Vergabe der Zertifikate entschieden?


Ausschlaggebend für die Entscheidung zur Vergabe der Zertifikate war die bewusste und durch das Audit angestoßene Weiterentwicklung der Kommunen auf Basis ihrer Ausgangssituation. Wichtig ist also nicht ein „Abhaken“ von Bewertungskriterien, die sich auf den Status Quo beziehen, sondern vielmehr die „Bewegung“ der Kommune.

Nach einer Bestandsanalyse der vorhandenen Leistungen und Angebote der Kommune für Familien wurde unter breiter Beteiligung relevanter Akteure – häufig wurden Familien direkt eingebunden – Strategien erarbeitet, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien führen sollen. Konkrete Ziele und Maßnahmen, mit denen diese Strategien innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden, wurden von den Räten verbindlich verabschiedet. Entscheidend für die Vergabe des Zertifikats sind nicht bereits vorhandene Angebote der Kommunen, sondern die Qualität der Beteiligungsphase und vor allem die weiterführenden Ziele, die in einer vom Rat beschlossenen Drei-Jahres-Planung – die Zielvereinbarung – verbindlich beschlossen werden.

Im Zentrum der Bewertung durch das Gutachtergremium steht also nicht der Wettbewerbsgedanke (also die reine „Leistungsschau“) auf Basis eines Staus Quo. Dies wäre eine rein statische Sichtweise. Vielmehr stehen die Ernsthaftigkeit und das gemeinsame Entwickeln von nachhaltig wirkenden Maßnahmen durch die kommunale Verantwortungsgemeinschaft im Vordergrund. Das Audit setzt dabei besonders auf die Bewegung und die Weiterentwicklung, die in der Kommune stattfindet. Mit der wissenschaftlich abgesicherten Organisation und Steuerung des Zertifizierungsprozesses wird sichergestellt, dass den Kommunen eine transparente und faire Beurteilung zuteil wird.

Über die Vergabe der Zertifikate hat ein Zertifizierungskonsortium entschieden, dem Vertreter/innen von Bertelsmann Stiftung, berufundfamilie gGmbH und der Ruhr Universität Bochum angehören. Eine Beteiligung der Landes- oder Bundesregierung ist nicht erfolgt und ist für die Zukunft auch nicht vorgesehen, um keinen Interessenskonflikt zu erzeugen.

 

Werden die Kommunen nach Beschluss der Audit-Ziele und Zertifizierung für drei Jahre sich selbst überlassen?


Nein. Nach der Zertifizierung als „Familiengerechte Kommune“ besteht für die Kommune die Pflicht, dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung über den erreichten Status, die Fortschritte und Probleme zu berichten. Wichtig ist, dass die Berichterstattung auch von den Kommunen selbst gezielt eingesetzt wird. Als „politisches Controlling“ dient es neben der Eigenkontrolle auch der Information der Politik und nicht zuletzt der Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Gerade die jährlichen Berichte zur weiteren Entwicklung der zertifizierten Kommune sollten im Sinne der Transparenz und zur weiteren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Der Verein hilft den teilnehmenden Kommunen hierbei.

Nach drei Jahren hat die Kommune die Wahl, das (Grund-) Zertifikat „Familiengerechte Kommune“ zu verlieren oder eine Re-Auditierung durchzuführen und das Zertifikat zu bestätigen. Dieser Vorgang wiederholt sich alle drei Jahre.

Jedes Partner-Land im Audit familiengerechte Kommune hat seine individuellen Strategien und Infrastruktur, die Kommunen während der Auditierungen und danach in der dreijährigen Umsetzungsphase mit landesspezifischen Inhalten, Fortbildungen und Beratung (in bestimmten Grenzen) zu unterstützen.

  • Das Land Nordrhein-Westfalen bietet z.B. über das Informations- und Qualifizierungszentrum (IQZ) nicht nur allgemeine Serviceleistungen und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema kommunale Familienpolitik, sondern auch spezielle Workshops für Kommunen im Auditierungsverfahren an.
  • Das Land Baden-Württemberg bezieht die FamilienForschungsstelle des Statistischen Landesamtes (FaFo) gezielt in die Auditierungs- und anschließende Fortbildungsmöglichkeiten kommunaler Angestellter ein.
  • Zudem wird der Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ neben den Auditierungen kommunale Netzwerktreffen mit Austausch- und Fortbildungscharakter für auditierte Kommunen kostenlos anbieten. Ebenso wird der Verein empirische Forschung in dem Bereich durchführen, die wiederum in die Fortbildungsaktivitäten unterschiedlicher Institutionen einfließt.

 

Wie wird das Audit familiengerechte Kommune nach Abschluss der Pilotphase weitergeführt?


Nach Abschluss der Pilotphase in NRW werden die Bertelsmann Stiftung, die berufundfamilie gGmbH und das Landesfamilienministerium Nordrhein-Westfalen den Echtbetrieb und sämtliche Rechte an den gemeinnützigen Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ übertragen. Der Verein konstituiert sich im Anfang 2011. Ab Herbst 2011 können weitere Kommunen mit der Auditierung starten. Der Verein wird gegründet von Vertretern der Bertelsmann Stiftung und der Universität Bochum. Durch diese Konstellation werden unterschiedliche kommunale, institutionelle und fachliche Kompetenzen gebündelt, die für die Durchführung des Audit von Bedeutung sind. Die Bertelsmann Stiftung wird eine Anschubfinanzierung für die ersten drei Jahre des Geschäftsbetriebes als Förderung des Vereins zur Verfügung stellen.

Mit dem Land Baden-Württemberg besteht eine (Weiter-)Entwicklungspartnerschaft. Hier wird das Audit derzeit in fünf baden-württembergischen Kommunen durchgeführt, um das Instrument unter anderen Rahmenbedingungen zu testen. Die Kosten hierfür trägt das Land Baden-Württemberg. Das Audit wird voraussichtlich ab Herbst 2011 auch in Baden-Württemberg im Rahmen einer spezifischen Förderpartnerschaft mit dem Land angeboten. Mit weiteren Bundesländern führen wir unverbindliche Gespräche.

 

Was muss eine Kommune tun, um sich auditieren zu lassen?


Interessierte Kommunen können sich heute schon bei den Entwicklungsträgern melden. Ansprechpersonen finden Sie unter www.familiengerechte-kommune.de.

Das Verfahren ist so angelegt, dass jede Kommune – unabhängig von ihrer Ausgangslage – den Auditierungsprozess durchführen kann. In enger Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung und anderen relevanten Akteuren werden auf Basis einer Analyse des Status Quo, die mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens zu Beginn durchgeführt wird, Ziele und konkrete Maßnahmen verbindlich vereinbart. Das Verfahren wird von geschulten und lizensierten Auditorinnen bzw. Auditoren begleitet. Am Ende muss ein Ratsbeschluss stehen, mit dem weiterführende Ziele und Maßnahmen für die nächsten drei Jahre festlegt werden.

Wenn der Auditierungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde, erhält die Kommune das Zertifikat zum Audit familiengerechte Kommune. Durch einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der Zielvereinbarungen sichert sich die Kommune den Erhalt des Zertifikats über drei Jahre. Danach kann sie sich durch eine Re-Auditierung erneut um ein Zertifikat bemühen. Die Jahresberichte sind zunächst an die Träger gerichtet, die damit über ein Monitoring bezüglich der laufenden Umsetzung verfügen. Darüber hinaus können und sollen die Jahresberichte aber auch in der Kommune als Instrument des politischen Controllings verwendet und ernst genommen werden.

 

Wodurch sind Sie sicher, dass eine Kommune durch das Audit mehr für Familien tun wird? Reichen politische Beschlüsse, um das Leben der Familien vor Ort zu verbessern?


Schon im Verlauf des Entwicklungsverfahrens hat sich gezeigt, dass das Audit zu einer ernsthaften und verbindlichen Auseinandersetzung mit der realen Situation von Familien in den Kommunen führt. Ressourcen werden dorthin gelenkt, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Die im Audit erarbeiteten Lösungen und die konkrete Verbesserungen der Lebenssituation von Familien sind in den Pilotkommunen zum Teil schon während der Auditierung initiiert und umgesetzt worden. Ohne größeren bürokratischen Aufwand konnten an vielen Stellen bereits Abstimmungstreffen und weitere koordinierende Aktivitäten zwischen Kommune und freien Trägern wie auch zwischen kommunalen Fachbereichen eingeleitet werden. Beispiele: gemeinsame Abstimmung der Veranstaltungskalender von Kitas und Schulen; gemeinsame Fortbildungen Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen; gemeinsames Schulfähigkeitsprofil von Kitas und Grundschulen.
Die Tendenz in den auditierten Kommunen ist: Überall dort, wo zwischen verschiedenen Bereichen bzw. Sektoren (kommunale und örtliche Akteure) Abstimmungsbedarf identifiziert wurde, konnten im Laufe der Auditierung unmittelbar Netzwerke gebildet und Kooperationen initiiert werden.
Längerfristige Investitionsprojekte (z.B. Infrastruktur für die U-3-Betreuung) können zwar nicht von heute auf morgen umgesetzt werden; verbindliche Ratsbeschlüsse hierzu sind allerdings in die Zielvereinbarungen eingeflossen. Somit werden bundespolitische Richtungsentscheidungen – z.B. die zur 35%igen U-3-Versorgung – nicht nur lokalpolitisch über das Audit betont / abgesichert, sondern auch durch sinnvolle begleitende Maßnahmen freiwilliger und präventiver Art flankiert.

Die Kommunen sind im Übrigen angehalten, bei den vereinbarten Maßnahmen Wirkungsindikatoren festzulegen, an denen sich der Erfolg einer Maßnahme überprüfen lässt, sodass die Erfolge in den Kommunen auch langfristig gemessen werden können.
 

 

Die deutschen Kommunen sind momentan ja nicht nur finanziell sehr unter Druck. Wie kann man gestressten Gemeinderäten vermitteln, nun noch einen Reformprozess „über sich ergehen zu lassen“?


Das Audit ist kein Reformprozess, bei dem ein Unternehmensberater sich eine goldene Nase verdient und die Kommune am Ende so schlau ist wie vorher. Es setzt direkt auf der Handlungsebene an. Die strategische Neuausrichtung der Familienpolitik führt – und das ist bereits in unseren Pilotkommunen sehr schnell spürbar geworden – zu ganz konkreten Verbesserungen der Familiensituation vor Ort.

Es geht um die Initiierung und Pflege von Netzwerken in Politik und Verwaltung als auch darüber hinaus. Funktionierende Netzwerke aller vor Ort relevanten familienpolitischen Akteure und die Steuerung konkreter Kooperationen innerhalb dieser Netzwerke können auf Dauer helfen, den Mitteleinsatz aller zu reduzieren, die Ressourcen stärker zu fokussieren und es erspart vielfältige Doppelarbeiten. Das Motto ist: Wenn alle an einem Strang ziehen, erreichen wir gemeinsam mehr mit weniger Kraftaufwand. Allerdings muss auch dies gelernt werden!

Wenn eine Kommune sich einer Auditierung unterzieht, dann sieht sie es als rentierliche Investition in die Standortqualität und Lebensqualität vor Ort. Man denke nur an den Fachkräftemangel und den demographischen Wandel, vor dessen Hintergrund die Unternehmen um Mitarbeiter und die Kommunen um Einwohner werben.

 

Ist das Audit nicht wieder eine „neue Sau, die durch die Kommunen  getrieben wird“? Schafft es vielleicht anderen sinnvollen Ansätzen unnötig Konkurrenz?

Nein! Denn das Audit soll Doppelstrukturen vermeiden, vorhandene gute Ansätze einbinden und diese bündeln und ergänzen. Zum Einen kann es durch seine Governance-Philosophie (faktenbasierte Steuerung mit breiter Beteiligung) eine nachhaltigere, weil verbindlichere Wirkung in den Kommunen erzielen, und somit die Schwächen der anderen Ansätze, die durch oft fehlende Verbindlichkeit und fehlende Strategiebildung gekennzeichnet sind, ausgleichen.

Vor allem aber wird es nicht in Konkurrenz zu den anderen Projekten und Programmen treten, sondern es ist hochkompatibel zu diesen – und das ist das eigentlich innovative an dem Audit familiengerechte Kommune. Es kann beispielsweise gerade gegenüber den Lokalen Bündnissen für Familie die oft notwendige strategische Grundierung bei gleichzeitiger Einbindung und Stärkung der Bündnis-Akteure leisten, was zu einer Intensivierung und verbes-serter Wahrnehmung der politischen wie bürgerschaftlichen Akteure in beide Richtungen beiträgt.

Auch in Richtung des privatwirtschaftlichen Unternehmenssektors sind bislang nur positive Signale der Wirtschaftsverbände (IHK und Handwerkskammern) zu hören. Diese haben ein besonderes Interesse an der Aufwertung der Lebensqualität für Familien und der Standortqualität für Unternehmen und sehen das Kommunen-Audit als willkommene Ergänzung zum Unternehmensaudit der berufundfamilie gGmbH.
 

 

Steht das Audit familiengerechte Kommune in der Tradition des „Neuen Steuerungsmodells“?

Nein. Zwar geht es auch hier um „Steuerung“, das Audit geht aber weit über die verwaltungsinterne Steuerung hinaus. Gerade der Beteiligungs- und Vernetzungsgedanke des Audits hat zum Ziel, sowohl verwaltungsintern als auch zwischen Verwaltung und anderen örtlichen Akteuren vernetztes Denken und ressortübergreifenden Arbeiten zu fördern. Schon in der Analysephase wird die familienpolitische Angebotslandschaft der freien Träger von Beginn an explizit mit einbezogen, und auch in den Workshops von Politik und Verwaltung können auf deren Wunsch hin bestimmte Vertreter/innen aus der engagierten Bürgerschaft oder von freien Trägern in begrenzter Zahl direkt teilnehmen. Der Auditierungsprozess hat ja die Vernetzung der vielfältigen Akteure als ein Kernziel; er öffnet die Türen (in der Verwaltung und den Köpfen) und lädt Familien wie deren Organisationen über die Beteiligungsphase zur Mitwirkung ein. Das Motto der Beteiligungsphase im Auditierungsverfahren lautet: Aktivierung, Einbindung und Koordination der vielfältigen Ressourcen für Familienpolitik in der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft: Sei es Geld, Wissen, Kreativität, Einsatzbereitschaft von Engagierten oder Kontakte.



Stand: Januar 2011

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