Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

EU-Förderprogramme

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung


 

Inhalt

Das Programm zielt darauf ab, Unternehmen für ein Engagement in der Kinderbetreuung zu gewinnen.

Es wird eine bis zu zweijährige Anschubfinanzierung für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze in Form von neuen Betreuungseinrichtungen und/oder neu einzurichtenden Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder gefördert.

 

Ausrichtung

Antragsteller und Fördermittelempfänger sind die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind. Antragsberechtigt sind ebenso öffentliche Träger wie gemeinnützige oder privat-gewerbliche freie Träger.

Anträge müssen vor Projektbeginn rechtsverbindlich unterschrieben bei der Servicestelle eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Projekte ist ausgeschlossen. Anträge müssen gegenwärtig so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2012 begonnen werden kann. Als Antragsteller fungieren die Träger der Betreuungseinrichtungen.

 

Anknüpfungspunkt Familienpolitik

Teilnahmeberechtigt am Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ sind neben Wirtschaftsunternehmen auch Universitäten, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts.

Förderungsberechtigt sind dadurch ggf. auch kommunale Betriebe, wie z.B. Busbetriebe oder Stadtwerke.

 

Förderdauer

2008 - 2012

 

Kontakt

Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
Kronenstraße 6
10117 Berlin

Tel.: 0800 0000-945 (kostenlos)
Fax: 030 28409-210
E-Mail: kinderbetreuung(at)erfolgsfaktor-familie.de

Veranstaltungskalender
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