EU-Förderprogramme
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Inhalt
Das Programm zielt darauf ab, Unternehmen für ein Engagement in der Kinderbetreuung zu gewinnen.Es wird eine bis zu zweijährige Anschubfinanzierung für die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze in Form von neuen Betreuungseinrichtungen und/oder neu einzurichtenden Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder gefördert.
Ausrichtung
Antragsteller und Fördermittelempfänger sind die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind. Antragsberechtigt sind ebenso öffentliche Träger wie gemeinnützige oder privat-gewerbliche freie Träger.Anträge müssen vor Projektbeginn rechtsverbindlich unterschrieben bei der Servicestelle eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Projekte ist ausgeschlossen. Anträge müssen gegenwärtig so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2012 begonnen werden kann. Als Antragsteller fungieren die Träger der Betreuungseinrichtungen.
Anknüpfungspunkt Familienpolitik
Teilnahmeberechtigt am Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ sind neben Wirtschaftsunternehmen auch Universitäten, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts.Förderungsberechtigt sind dadurch ggf. auch kommunale Betriebe, wie z.B. Busbetriebe oder Stadtwerke.
Förderdauer
2008 - 2012
Kontakt
Servicestelle Betriebliche KinderbetreuungKronenstraße 6
10117 Berlin
Tel.: 0800 0000-945 (kostenlos)
Fax: 030 28409-210
E-Mail: kinderbetreuung(at)erfolgsfaktor-familie.de
Weiterführende Informationen
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- Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
- Ganztagsschulprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“
- Jugend stärken: Aktiv in der Region
- JUGEND STÄRKEN im Quartier
- Kompetenzagenturen
- Bildung integriert
- Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas
- Perspektive Berufsabschluss
- Professionalisierung des pädagogischen Personals im frühkindlichen Bereich
- Schulverweigerung – Die 2. Chance