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(Fach-)Tagung, Kongress, Konferenz


Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe
29.08.2018 - 31.08.2018
Veranstalter: Das Forum des Sozialen
Ort: Berlin
Mit den Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit (§§ 86 ff. SGB VIII) und Kostenerstattung der öffentlichen Träger untereinander (§§ 89 ff. SGB VIII) wird geklärt, welcher öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu handeln hat und welcher hierfür letztlich die Kosten trägt.
Die Vorschriften sind sehr differenziert und vielschichtig aufgebaut, um sowohl den fachlichen Anforderungen an die Gestaltung der Hilfeprozesse gerecht zu werden als auch eine unangemessene Belastung einzelner Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu verhindern. Bei der Anwendung der Normen ergeben sich in der Praxis regelmäßig sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht Schwierigkeiten. Der sichere Umgang mit den Regelungen ermöglicht ein schnelleres und effizienteres Arbeiten, wovon sowohl Träger der Kinder- und Jugendhilfe selbst als auch die Leistungsberechtigten profitieren.
Die Teilnehmenden erhalten einen grundlegenden Überblick über die Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe. Sie sollen befähigt werden, Fälle zu prüfen und dafür die richtigen Fragen zu stellen und Antworten zu finden.
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