Deutscher Familienverband - Bundesverband
Der Deutsche Familienverband (DFV) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Familien, deren Interessen er auf der kommunalen wie Landes- und Bundesebene vertritt. Er ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden und steht allen Familien in Deutschland und allen am Wohl der Familie Interessierten zur Mitgliedschaft offen. (Recherchedatum: 12.10.2009)
Mütterzentren Bundesverband
Mütterzentren bieten mit ihrem Arbeitskonzept des offenen, durchgehenden Angebots in eigenen Räumen, des Laien mit Laien-Prinzips sowie der Integration von Kindern, eine offene und niedrigschwellige Struktur. Das soziale Leben in Mütterzentren macht das Überschreiten von Grenzen zwischen Berufsarbeit und Familienarbeit, zwischen Privatheit und Öffentlichkeit, zwischen Jung und Alt möglich. (Recherchedatum: 28.09.2009)
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wurde 1967 gegründet. Er vertritt mit rund 9000 Mitgliedern bundesweit die Interessen von über 2 Millionen Einelternfamilien, von Familien also, in welchen ledige, getrennte, geschiedene oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Er kümmert sich auch um die Ansprüche von Kindern in neu zusammengesetzten Familien, solange sie unterhaltsberechtigt gegenüber ihren Vätern bzw. Müttern sind. (Recherchedatum: 16.10.2009)
Verband binationaler Familien und Partnerschaften (ifa)
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vertritt seit 1972 die Interessen binationaler Familien und Paare. Als gemeinnütziger Verein ist er in mehr als 20 regionalen Gruppen im In- und Ausland tätig. Der Verein setzt sich ein für die soziale und rechtliche Gleichstellung von Menschen ungeachtet ihrer Hautfarbe oder kulturellen Herkunft. (Recherchedatum: 16.10.2009)
Verband der Familienfrauen und -männer e.V.
Der Verband der Familienfrauen und -männer e.V. entwickelte sich aus der 1979 gegründeten Deutschen Hausfrauengewerkschaft e.V.. Der vffm setzt sich für Wahlfreiheit ein. Wahlfreiheit bedeutet, dass Mütter und Väter entweder die Familienarbeit leisten oder erwerbstätig sind und die Erziehungsarbeit delegieren oder beides miteinander vereinbaren, ohne dass sie ins wirtschaftliche und soziale Abseits geraten und ohne dass sie überfordert sind. (Recherchedatum: 16.10.2009)