Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktuelles

EU-Programm "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“
Interessensbekundungsverfahren: Antragsfrist 24. September 2010

Das Programm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ hat sich die erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder Ausbildung sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für Alleinerziehende zum Ziel gesetzt. (27.07.2010)
Ziel des Programms ist es, durch die Weiterentwicklung und den Aufbau von wirksamen Netzwerkstrukturen vor Ort, die Alleinerziehenden zu unterstützen. Gefördert werden lokal bzw. regional aufgestellte Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein muss.

Das aktuelle Interessensbekundungsverfahren hat am 09. Juli 2010 begonnen und endet am 24. September 2010.

Quellen:
Online-Angebot der Bundesregierung zum Europäischen Sozialfonds für Deutschland, Recherchedatum: 27.07.2010
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