Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktuelles

Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ein neues Förderprogramm veröffentlicht, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Bis zum 1. November 2020 können Anträge gestellt werden. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.

Das bundesweite Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung hervorgegangen sind:

Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft

Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.

Nachwuchsgewinnung

In diesem Schwerpunkt fördern wir innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtsstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.

Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

In diesem Schwerpunkt wollen wir gute Rahmenbedingungen für Engagement und Ehrenamt explizit in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.

Antragssteller/innen ist es grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Antragsberechtigt sind neben gemeinnützigen Organisationen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Kommunen.

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Je nach Förderhöhe ist ein Eigenanteil von 10-20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vonnöten. Neben Sachausgaben (zum Beispiel Hardware oder Software) zählen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), projektbezogene Honorarkosten (zum Beispiel für Programmierung oder Design), Kosten für begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (zum Beispiel für die Einführung neuer Software) sowie eine Verwaltungskostenpauschale (zum Beispiel Mietnebenkosten oder Büromaterial).

Anträge sind ab sofort und bis spätestens zum 1. November 2020 möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums und wurde am 23. Juni 2020 in Neustrelitz als bundesweite Anlaufstelle zur Unterstützung ehrenamtlich Engagierter gegründet. »Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.« ist das erste Förderprogramm, das die Stiftung aufgelegt hat.



Weiterführende Links:

Die originale Pressemitteilung der Stiftung DSEE


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