Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Mehr Verkehrssicherheit an den Haltestellen des ÖPNV

Auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit oder zum Einkaufen: Der ÖPNV spielt im Alltag vieler Familien eine wichtige Rolle. Doch die Haltestellen sind Unfallschwerpunkte. Weshalb das so ist und wie Kommunen dem begegnen können, beschreibt eine aktuelle Studie.

Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor – aber allein im Jahr 2018 ereigneten sich in Haltestellenbereichen 3.294 polizeilich erfasste Unfälle mit Personenschaden. Dabei starben 46 Menschen und 815 wurden schwer verletzt. Etwa 94 Prozent dieser Unfälle ereigneten sich innerorts. Eine Untersuchung der UDV (Unfallforschung der Versicherer) machte sich zur Aufgabe, generelle und typische Gefahrenmerkmale herauszuarbeiten, relevante Gruppen von Verkehrsteilnehmern zu identifizieren und den Kommunen schließlich Handlungsempfehlungen für einen höheren Sicherheitsgrad mitzugeben. Ein paar wesentliche Erkenntnisse:
  • Bei Straßenbahnhaltestellen in Mittellage mit Mittelbahnsteig oder Seitenbahnsteig und an ÖPNV-Trassen hat zulässiges Parken im unmittelbaren Haltestellenbereich einen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Fußgängern.
  • An Kaphaltestellen für Straßenbahnen fallen insbesondere Fahrunfälle auf, bedingt vor allem durch Alleinunfälle von Radfahrern.
  • An Kaphaltestellen am Fahrbahnrand fallen Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern auf, wenn der Radverkehr im Seitenraum geführt wird. An unfallauffälligen Haltestellen fehlen dabei meist separate Warteflächen oder sie sind unterdimensioniert.
  • An unfallbelasteten Haltestellen queren Fußgänger oft bei kleineren Zeitlücken.
  • Die Verkehrssicherheit an Straßenbahnhaltestellen kann durch Mitteltrennungen und durch signaltechnische Sicherung der Fahrbahn verbessert werden.
  • Querungshilfen sollten nicht mehr als 20 m von der Halteposition entfernt sein. Bei einem linienhaften Querungsbedarf sollten linienhafte Querungshilfen vorgesehen werden.
  • Bei Bushaltestellen am Fahrbahnrand sollten Radverkehrsanlagen im Seitenraum ausreichend dimensioniert werden, um Konflikte mit Fußgängern zu vermeiden. Bei beengten Platzverhältnissen sollte eine Führung im Mischverkehr bevorzugt werden.
  • An Straßenbahnhaltestellen in Mittellage mit Warteflächen im Seitenraum sollten grundsätzlich Zeitinseln vorgesehen werden, um Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und ein- bzw. aussteigenden Fahrgästen vorzubeugen.
Weitere Studienergebnisse und Handlungsempfehlungen lassen sich auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) nachlesen. Dort erhalten Sie auch die Studie und Teilergebnisse als PDF-Download.
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