Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Neue Förderrunde für kommunale Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium möchte den Kommunen mehr Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte schnell und erfolgreich umzusetzen. Ab 2020 soll es noch einfacher werden, Fördergelder zu beantragen. Die Antragstellung ist dann ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt.
Strategisch oder investiv, von der Einzelmaßnahme bis zum umfassenden Konzept: Die Möglichkeiten, als Kommune oder kommunaler Akteur vor Ort Klimaschutzmaßnahmen mithilfe einer Förderung über die Kommunalrichtlinie umzusetzen, sind vielfältig. Finanzielle Unterstützung kann zum Beispiel für die Einrichtung eines kommunales Energie- und Umweltmanagements, für die Verbesserung des Radverkehrs sowie für Maßnahmen zur klimafreundlichen Abfall- und Abwasserentsorgung beantragt werden.


Mit dem 1. Januar 2020 gilt: Antragstellungen sind ganzjährig möglich; der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs wird von je 10.000 Euro auf 5.000 Euro abgesenkt. Damit soll es insbesondere kleinen Gemeinden erleichtert werden, Radverkehrsprojekte umzusetzen. Ferner haben Antragsteller künftig die Möglichkeit im Rahmen der Fokusberatung neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.


Anträge können ab dem 1. Januar 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Fragen zur Antragstellung können an den PtJ per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de gerichtet werden.


Bei Fragen rund um die Förderung informiert das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an (telefonisch: unter 030 39001-170 oder per E-Mail: skkk@klimaschutz.de).


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