Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Relaunch für familie-in-nrw.de

Aktuell gestalten wir das Familienportal komplett neu. Freuen Sie sich mit uns auf den Relaunch – in wenigen Wochen!

Aktuelles

Bundeswettbewerb "Zusammenleben Hand in Hand - Kommunen gestalten" –
Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2017

Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, hervorragende kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort zu fördern.
Der Wettbewerb möchte außergewöhnliche kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort zu initiieren, zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Damit soll zur Nachahmung guter Praxis angeregt werden.

Die mögliche Bandbreite integrationsbezogener Aktivitäten – nicht nur für Zuwanderer, sondern für alle – ist groß. Sie reicht von gesamtstädtischen Strategien über quartiersbezogene Konzepte bis hin zu einzelnen Projekten und Maßnahmen, die für das Zusammenleben und die jeweilige Integrationsarbeit zentral sind. Es geht darum, das Handeln an den konkreten Problemen und der Zielstellung auszurichten. Konzepte und Projekte, die die Integration und das Zusammenleben fördern, sind jedoch nicht nur auf die jeweiligen lokalen Herausforderungen abgestimmt. Sie zeichnen sich häufig auch durch Experimentierfreude aus. Dabei kann ein neues oder weiter entwickeltes Konzept oder ein Projekt in der einen Kommune zu einem bestimmten Zeitpunkt durchaus (noch) innovativ sein, während es in einer anderen Kommune bereits Standard ist.

Teilnehmen können alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, Kommunalverbände und die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Integrationsaktivitäten Dritter (z. B. von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Migrantenselbstorganisationen) können lediglich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Insgesamt winkt ein Preisgeld von bis zu 1 Mio. Euro. Dieses wird vom  Bundesministerium des Innern bereitgestellt. Die ausgezeichneten Kommunen müssen das jeweilige Preisgeld in voller Höhe für die zukünftige Integrationsarbeit einsetzen. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.


Quellen:
Onlinerecherche auf www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de

Vertiefungstexte

Vertiefungstexte bieten den Nutzenden des Portals detaillierte Informationen zu einem bestimmten Thema. Es handelt sich um wissenschaftliche Texte, die dennoch gut lesbar sind und die weitergehende Informationen und Anregungen bei der inhaltlichen Vorbereitung und Einschätzung spezieller familienpolitischer Vorhaben bieten können. mehr

„Unternehmen und Kommunen müssen an einem Strang ziehen“ – ein Gespräch mit Ulrich Kramer

Unternehmen sind immer mehr gefragt, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit einzuleiten. Wir sprachen mit dem Berater Ulrich Kramer darüber, wie dies gelingen kann und wie Kommunen dabei unterstützend tätig werden können. mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Unternehmen – Angebote und Bedarfe

Unternehmen spielen eine zentrale Rolle, wenn es um das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ geht. Den Arbeitgebern bieten sich viele Stellschrauben, mit deren Hilfe Vereinbarkeit für die Familien einfacher gestaltet werden kann. mehr

 

Aktuelles

Bundeswettbewerb "Zusammenleben Hand in Hand - Kommunen gestalten" –
Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2017

Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, hervorragende kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort zu fördern.
Der Wettbewerb möchte außergewöhnliche kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort zu initiieren, zu identifizieren, zu prämieren sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Damit soll zur Nachahmung guter Praxis angeregt werden.

Die mögliche Bandbreite integrationsbezogener Aktivitäten – nicht nur für Zuwanderer, sondern für alle – ist groß. Sie reicht von gesamtstädtischen Strategien über quartiersbezogene Konzepte bis hin zu einzelnen Projekten und Maßnahmen, die für das Zusammenleben und die jeweilige Integrationsarbeit zentral sind. Es geht darum, das Handeln an den konkreten Problemen und der Zielstellung auszurichten. Konzepte und Projekte, die die Integration und das Zusammenleben fördern, sind jedoch nicht nur auf die jeweiligen lokalen Herausforderungen abgestimmt. Sie zeichnen sich häufig auch durch Experimentierfreude aus. Dabei kann ein neues oder weiter entwickeltes Konzept oder ein Projekt in der einen Kommune zu einem bestimmten Zeitpunkt durchaus (noch) innovativ sein, während es in einer anderen Kommune bereits Standard ist.

Teilnehmen können alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, Kommunalverbände und die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Integrationsaktivitäten Dritter (z. B. von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Migrantenselbstorganisationen) können lediglich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Insgesamt winkt ein Preisgeld von bis zu 1 Mio. Euro. Dieses wird vom  Bundesministerium des Innern bereitgestellt. Die ausgezeichneten Kommunen müssen das jeweilige Preisgeld in voller Höhe für die zukünftige Integrationsarbeit einsetzen. Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde.


Quellen:
Onlinerecherche auf www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de
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gedruckt am  26.03.2023
 - www.familie-in-nrw.de ist ein Angebot des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen